4 Allgemeine Lehrpläne.
Vaterland gesichert wird. Auch wird den Direktoren der Gymnasien
immer wieder nahe zu legen sein, wie sie verpflichtet sind, dahin zu
wirken, daß namentlich diejenigen Schüler, welche sich der Technik, den
Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen ge-
denken, vom wahlfreien Zeichenunterricht fleißig Gebrauch machen.
Schließlich verweise ich noch besonders auf die unter „III. Allgemeine
Bemerkungen"“ getroffenen Bestimmungen und angegebenen Richtlinien.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Studt.
An
die Königlichen Provinzial-Schulkollegien.
U. II. 1694.
I. Allgemeine Tehrpläne.
Die Klammern in den Plänen bezeichnen die Zulässigkeit einer E "1
der Stundenzahlen innerhalb e Mete nerkriweligen Verschledung
A. Lehrplan der Gymnasien.
V/IyVUDOmUIOHIULHOT Bua,
men
Religin 32222 212 ?22 19
beschdeutsch und e) v R # 3½2 33 31 256
Lateinissee 8|888| 54 68
Griechics——66666 6)|6
Französise.— 422 23 333 20
Geschichht 2RN
Erdkunee 2 2#.2 1#11#11 *%n
Rechnen und Mathemati! 44444444 4| W — 34
Naturwissenschaften 2222232 228118
Schreiben 2————— 4
Zeichen—?2 2——
Zusammen52529 30 3030 30 30/ 30|259
Dazu kommen:
als verbindlich je 3 Stunden Turnen durch alle Klassen und je
2 Stunden Singen für die Schüler der VI und V. Einzelbefreiungen
finden nur auf Grund ärztlichen Zeugnisses und in der Regel nur auf
ein halbes Jahr statt. Die für das Singen beanlagten Schüler von IV.
an aufwärts sind zur Teilnahme am Chorsingen verpflichtet.