Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Erster Teil. (1)

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suchte  man  dem  dänischen  Nationalgefühl  dadurch
schmackhaft  zu  machen,  daß  die  englische  Regierung
sich  in  Parlament  und  Presse  wegen  der  gemachten
Zugeständnisse  angreifen  ließ  und  selbst  auf  die  Vorwürfe,
  daß  Erleichterungen  für  eine  neutrale  Macht
die  andern  erzürnen  müsse,  ja,  daß  die  englische  Regierung
  durch  dieses  Abkommen  die  Gefahr  schaffe,
Deutschland  mit  Waren  zu  versorgen,  die  den  englischen
  Arbeitern  vorenthalten  würden  (z.  B.  in  der
Oberhaussitzung  vom  16.  Dezember  1915),  sich  geflissentlich
  sträubte,  den  Wortlaut  zu  veröffentlichen.  —
Mit  Schweden  fanden  Anfang  Juli  1915  Geheimverhandlungen
  statt.  Ihr  Scheitern  wurde  später
von  den  einen  darauf  zurückgeführt,  daß  Schweden
eine  englische  Kontrolle  auf  schwedischem  Boden  nicht
zulassen  wollte,  von  andern  darauf,  daß  England
neutralitätswidrige  Durchfuhren  nach  Rußland  verlangte.
  Tatsächlich  bestand  zu  Anfang  des  Winters
für  den  einheitlichen  Linlon  und  Weiterverkauf  der
Kohle  eine  Zentralisierung  in  Stockholm  und  dementsprechend
  ein  amtliches  englisches  Bureau  in  London.
  Den  Transport  von  England  nach  Rußland
hatten  die  beiden  beteiligten  Regierungen  einigen
wenigen  norwegischen  und  finnischen  Firmen  unter
bestimmten  Bedingungen  als  Monopol  übertragen,
neben  denen  schwedische  Firmen  nur  beteiligt  werden
sollten,  soweit  sie  sich  einer  in  Schweden  eingetragenen
Gesellschaft  „Transito=  anschlössen.  Es  sollte  eine
zusammenhängende  englisch=  norwegische  und  schwedisch-russische
  Linie  mit  Kontrolle  der  Absendung  in
England  unter  Innehaltung  der  Route  auf  skandinavischem
  Boden,  mit  Unterstellung  der  Reeder  und
Kapitäne  unter  das  Kriegsdepartement  in  London
und  mit  Anwerbung  englischer  und  russischer  Mitarbeiter
  einheitlich  geschaffen  werden.  Auf  Vorhaltung
  der  Tagespresse,  daß  es  gegen  Unterhandlungen
  mit  fremden  Regierungen  unter  Umgehung  der
eigenen  in  Schweden  einen  Strafparagraphen  geben
müsse,  erklärte  der  Ministerpräsident  in  einer  Rede  in
Gotenburg  am  18.  Dez.  1915,  die  Regierung  werde
nicht  dulden,  »unter  ausländischer  Leitung  einen
Staat  im  Staate  zu  errichtene.  In  der  Thronrede
zur  Eröffnung  des  Reichstages  am  17.  Januar  1916
sprach  der  König  davon,  daß  er  gegen  Versuche  habe
einschreiten  müssen,  .  unser  Erwerbsleben  unter  fremde
oder  angemaßte  Aufsicht  zu  stellene,  und  kündigte
mit  dieser  diplomatisch  fein  formulierten  (oder-)
Begründung  ein  neues,  verschärftes  Strafgesetz  an
»gegen  die,  die  sich  in  eine  für  das  Reich  nachteilige
Verbindung  mit  fremden  Mächten  einlassen  Trotz
alledem  schien  freilich  Schweden  das  Land  zu  sein,
in  dem  die  Handelsspionage  durch  englische  Beauftragte
  am  weitesten  geubt  wurde,  wiewohl  die  Möglichkeit
  bestehen  bleibt,  daß  gerade  hier  durch  freimütige
  Enthüllungen,  wiez.  ".  in  der  „Gotenburger
Handels-  und  Schiffahrtszeitunge,  bekannt  wurde,
was  anderswo  zugedeckt  blieb.  Tatsächlich  bestand  die
„Transito-,  und  im  März  1916  wurde  auch  .  Vertragsformular
  bekannt,  wonach  nur  an  solche  Firmen
geliefert  wurde,  die  sich  bei  Strafe  des  Zehnfachen  verpflichteten,
  die  Ware  nicht  auszuführen,  die  Nachprüfung
  in  Handelsbüchern  und  Geschäftspapieren  zu  gestatten
  und  jedem  Abnehmer  dasselbe  bei  der  gleichen
Strafe  zur  Pflicht  zu  machen.  Die  angekündigten  Gesetze
  kamen  (in  anderer  Form)  zustande  und  wurden
unter  dem  17.  April  1916  verkündet.  —  Anm  schwierigsten
  ist  es,  von  dem  Vorgehen  gegenüber  Norwegen
ein  klares  Bild  zu  gewinnen.  Ist  doch  in  diesem

V.  Recht  und  Volkswirtschaft

Lande  der  demokratischen  Preßfreiheit  auf  eine  bisher
nicht  aufgeklärte  Art  der  Presse  unmöglich  gemacht
worden,  über  den  Mordversuch  gegen  Sir  Roger  Casement
  einen  Bericht  zu  bringen.  Dieses  Maß  von
Abhängigkeit,  das  an  die  Vasallität  Portugals  erinnert
  oder  sie  überragt,  wird  von  Kennern  der  nordischen
  Verhältnisse  darauf  zurückgeführt,  daß  das
Hauptgewerbe  des  Landes,  die  Fischkonservenindustrie,
  mit  jederzeit  kündbarem  englischen  Kapitale  betrieben
  werde.  Jedenfalls  hielt  sich  England  für  stark
genug.  das  in  Dänemark  mühsam  und  auf  Umwegen

rreichte  als  bestimmtes  Ziel  hinzustellen,  nämlich
daß  auch  hier  die  beiden  angesehensten  gewerblichen
Vereinigungen  (Den  norske  Handelsstands  Fällesforening
  und  Fällesforeningen  for  Handwerk  og
Industrie)  die  Haftung  in  derselben  Art  übernehmen
sollten.  Als  sie  nicht  ohne  weiteres  bewilligt  wurde,
nahm  England  Beschlagnahmen  in  Gewässern  vor.
die  Norwegen  als  norwegisch  in  Anspruch  nahm  (innerhalb
  einer  Vier-  Seemeilenzone,  während  England
nur  drei  anerkennen  wollte),  legte  in  diesem  Teil  des
Schärenmeeres  einen  Ring  von  englischen  Kreuzern
um  Norwegen,  rief  dadurch  die  Furcht  vor  dem  Herannahen
  deutscher  U-Boote  Heror-  dehnte  seine  Beschlagnahmen
  selbst  auf  den  skandinavischen  Berkehr
mit  Island  aus,  ließ  im  November  1915  durch  ein
englisches  Prisengericht  die  Lebensmittelladungen
dreier  norwegischer  Schiffe  für  gute  Prise  erklären,
weil  die  Bestimmung  der  Ladung  für  Deutschland  dem
Gerichtshof  nicht  zweifelhaft  sei,  und  rief  dadurch  einen
Streit  zwischen  den  Reedern  und  Versicherungsesellschaften

  hervor,  die  auf  Grund  der  Klausel,  daß

adungen  für  kriegführende  Länder  ausgeschlossen
seien,  sch  von  jeder  Schadenersatzpflicht  befreien
wollten.  Im  November  1915  teilte  die  englische  Gesandtschaft
  in  Christiania  in  einem  Rundschreiben  an
die  englischen  Konsulate  und  an  den  Landesverein  der
Kohlenimporteure  mit,  daß  künftig  niemand  miehr
englische  Kohle  erhalten  werde,  der  Kohlen  an  ein
Schiff  oder  Fischerboot  verkaufe,  dessen  Fischfang
irgendwie  einem  Feinde  Englands  zugute  kommen
könnte.  Ein  Revers  dagegen  wurde  den  Fischkonservenfirmen
  in  Stavanger  zur  Unterschrift  überschickt,
  um  so  Deutschland  die  Zufuhr  von  Fischen
und  Fischkonserven  abzuschneiden.  England  ließ  von
jetzt  ab  Ole  und  Bleche  nicht  mehr  durch  und  begrün.
dete  sein  Verfahren  mit  der  Behauptung,  daß  es
keine  Konserven  mehr  bekommen  könne,  weil  alles
nach  Deutschland  geliefert  werde,  obgleich  es  an.
erkanntermaßen  in  Norwegen  Fabriken  gab,  die  ihre
Gesamterzeugung  an  Englandlieferten;  eshieß,  daß
trotz  der  allgemeinen  Preissteigerung  England  die
Leseren  nur  zu  unveränderten  Preisen  annehmen
wollte.  Auf  Grund  dieser  Einschüchterungen  haben
sich  auch  eine  Anzahl  Firmen  gefügt.  Anderen  wurde
zum  Vorwurf  gemacht,  daß  sie  sich  ihr  Wort  zwar
abzwingen  ließen,  aber  nachher  nicht  gehalten  hätten.
Von  6  Firmen,  die  standhaft  blieben,  verharrten
in  einer  Stavanger  Versammlung  vom  15.  Januar
1916  noch  4  bei  der  Weigerung,  einen  Revers  zu
unterschreiben,  den  sie  mit  der  Neutralität  Norwegens
nicht  für  vereinbar  hielten,  diese  4  jedoch  auch  nur
in  der  Form,  daß  sie  befugt  bleiben  wollten,  an  alle
Länder  zu  liefern,  die  ihnen  Rohstoff  lieferten  (also
an  Deutschland  in  deutschem  Blech).  Zwei  Tage
nach  dieser  Versammlung  forderte  in  einem  aufsehenerregenden
  Aufsatz  die  WHandelspolitische  Zeitschriftdie
  norwegische  Regierung  auf,  fest  zu  bleiben  und