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suchte man dem dänischen Nationalgefühl dadurch
schmackhaft zu machen, daß die englische Regierung
sich in Parlament und Presse wegen der gemachten
Zugeständnisse angreifen ließ und selbst auf die Vorwürfe,
daß Erleichterungen für eine neutrale Macht
die andern erzürnen müsse, ja, daß die englische Regierung
durch dieses Abkommen die Gefahr schaffe,
Deutschland mit Waren zu versorgen, die den englischen
Arbeitern vorenthalten würden (z. B. in der
Oberhaussitzung vom 16. Dezember 1915), sich geflissentlich
sträubte, den Wortlaut zu veröffentlichen. —
Mit Schweden fanden Anfang Juli 1915 Geheimverhandlungen
statt. Ihr Scheitern wurde später
von den einen darauf zurückgeführt, daß Schweden
eine englische Kontrolle auf schwedischem Boden nicht
zulassen wollte, von andern darauf, daß England
neutralitätswidrige Durchfuhren nach Rußland verlangte.
Tatsächlich bestand zu Anfang des Winters
für den einheitlichen Linlon und Weiterverkauf der
Kohle eine Zentralisierung in Stockholm und dementsprechend
ein amtliches englisches Bureau in London.
Den Transport von England nach Rußland
hatten die beiden beteiligten Regierungen einigen
wenigen norwegischen und finnischen Firmen unter
bestimmten Bedingungen als Monopol übertragen,
neben denen schwedische Firmen nur beteiligt werden
sollten, soweit sie sich einer in Schweden eingetragenen
Gesellschaft „Transito= anschlössen. Es sollte eine
zusammenhängende englisch= norwegische und schwedisch-russische
Linie mit Kontrolle der Absendung in
England unter Innehaltung der Route auf skandinavischem
Boden, mit Unterstellung der Reeder und
Kapitäne unter das Kriegsdepartement in London
und mit Anwerbung englischer und russischer Mitarbeiter
einheitlich geschaffen werden. Auf Vorhaltung
der Tagespresse, daß es gegen Unterhandlungen
mit fremden Regierungen unter Umgehung der
eigenen in Schweden einen Strafparagraphen geben
müsse, erklärte der Ministerpräsident in einer Rede in
Gotenburg am 18. Dez. 1915, die Regierung werde
nicht dulden, »unter ausländischer Leitung einen
Staat im Staate zu errichtene. In der Thronrede
zur Eröffnung des Reichstages am 17. Januar 1916
sprach der König davon, daß er gegen Versuche habe
einschreiten müssen, . unser Erwerbsleben unter fremde
oder angemaßte Aufsicht zu stellene, und kündigte
mit dieser diplomatisch fein formulierten (oder-)
Begründung ein neues, verschärftes Strafgesetz an
»gegen die, die sich in eine für das Reich nachteilige
Verbindung mit fremden Mächten einlassen Trotz
alledem schien freilich Schweden das Land zu sein,
in dem die Handelsspionage durch englische Beauftragte
am weitesten geubt wurde, wiewohl die Möglichkeit
bestehen bleibt, daß gerade hier durch freimütige
Enthüllungen, wiez. ". in der „Gotenburger
Handels- und Schiffahrtszeitunge, bekannt wurde,
was anderswo zugedeckt blieb. Tatsächlich bestand die
„Transito-, und im März 1916 wurde auch . Vertragsformular
bekannt, wonach nur an solche Firmen
geliefert wurde, die sich bei Strafe des Zehnfachen verpflichteten,
die Ware nicht auszuführen, die Nachprüfung
in Handelsbüchern und Geschäftspapieren zu gestatten
und jedem Abnehmer dasselbe bei der gleichen
Strafe zur Pflicht zu machen. Die angekündigten Gesetze
kamen (in anderer Form) zustande und wurden
unter dem 17. April 1916 verkündet. — Anm schwierigsten
ist es, von dem Vorgehen gegenüber Norwegen
ein klares Bild zu gewinnen. Ist doch in diesem
V. Recht und Volkswirtschaft
Lande der demokratischen Preßfreiheit auf eine bisher
nicht aufgeklärte Art der Presse unmöglich gemacht
worden, über den Mordversuch gegen Sir Roger Casement
einen Bericht zu bringen. Dieses Maß von
Abhängigkeit, das an die Vasallität Portugals erinnert
oder sie überragt, wird von Kennern der nordischen
Verhältnisse darauf zurückgeführt, daß das
Hauptgewerbe des Landes, die Fischkonservenindustrie,
mit jederzeit kündbarem englischen Kapitale betrieben
werde. Jedenfalls hielt sich England für stark
genug. das in Dänemark mühsam und auf Umwegen
rreichte als bestimmtes Ziel hinzustellen, nämlich
daß auch hier die beiden angesehensten gewerblichen
Vereinigungen (Den norske Handelsstands Fällesforening
und Fällesforeningen for Handwerk og
Industrie) die Haftung in derselben Art übernehmen
sollten. Als sie nicht ohne weiteres bewilligt wurde,
nahm England Beschlagnahmen in Gewässern vor.
die Norwegen als norwegisch in Anspruch nahm (innerhalb
einer Vier- Seemeilenzone, während England
nur drei anerkennen wollte), legte in diesem Teil des
Schärenmeeres einen Ring von englischen Kreuzern
um Norwegen, rief dadurch die Furcht vor dem Herannahen
deutscher U-Boote Heror- dehnte seine Beschlagnahmen
selbst auf den skandinavischen Berkehr
mit Island aus, ließ im November 1915 durch ein
englisches Prisengericht die Lebensmittelladungen
dreier norwegischer Schiffe für gute Prise erklären,
weil die Bestimmung der Ladung für Deutschland dem
Gerichtshof nicht zweifelhaft sei, und rief dadurch einen
Streit zwischen den Reedern und Versicherungsesellschaften
hervor, die auf Grund der Klausel, daß
adungen für kriegführende Länder ausgeschlossen
seien, sch von jeder Schadenersatzpflicht befreien
wollten. Im November 1915 teilte die englische Gesandtschaft
in Christiania in einem Rundschreiben an
die englischen Konsulate und an den Landesverein der
Kohlenimporteure mit, daß künftig niemand miehr
englische Kohle erhalten werde, der Kohlen an ein
Schiff oder Fischerboot verkaufe, dessen Fischfang
irgendwie einem Feinde Englands zugute kommen
könnte. Ein Revers dagegen wurde den Fischkonservenfirmen
in Stavanger zur Unterschrift überschickt,
um so Deutschland die Zufuhr von Fischen
und Fischkonserven abzuschneiden. England ließ von
jetzt ab Ole und Bleche nicht mehr durch und begrün.
dete sein Verfahren mit der Behauptung, daß es
keine Konserven mehr bekommen könne, weil alles
nach Deutschland geliefert werde, obgleich es an.
erkanntermaßen in Norwegen Fabriken gab, die ihre
Gesamterzeugung an Englandlieferten; eshieß, daß
trotz der allgemeinen Preissteigerung England die
Leseren nur zu unveränderten Preisen annehmen
wollte. Auf Grund dieser Einschüchterungen haben
sich auch eine Anzahl Firmen gefügt. Anderen wurde
zum Vorwurf gemacht, daß sie sich ihr Wort zwar
abzwingen ließen, aber nachher nicht gehalten hätten.
Von 6 Firmen, die standhaft blieben, verharrten
in einer Stavanger Versammlung vom 15. Januar
1916 noch 4 bei der Weigerung, einen Revers zu
unterschreiben, den sie mit der Neutralität Norwegens
nicht für vereinbar hielten, diese 4 jedoch auch nur
in der Form, daß sie befugt bleiben wollten, an alle
Länder zu liefern, die ihnen Rohstoff lieferten (also
an Deutschland in deutschem Blech). Zwei Tage
nach dieser Versammlung forderte in einem aufsehenerregenden
Aufsatz die WHandelspolitische Zeitschriftdie
norwegische Regierung auf, fest zu bleiben und