Wehrpflicht. 11
* 4. Vorbereitung zum Loosen.
a. Termin.
67. Wann hat sich der wehrpflichtig Gewordene bei der Er-
satzeommission zum Loosen einzufinden!
Der Tag wird im Monate April jeden Jahres öffentlich
bekannt gemacht und werden die Wehrpflichtigen sowohl im All-
gemeinen durch Einrücken in ein öffentliches Blatt und Anschlag
in sämmtlichen Gemeinden des Bezirks, als auch jeder Einzelne
besonders noch durch seine Gemeindebehörde unter Androhung der
gesetzlichen Folgen vorgeladen.
68. Was sind das für Folgen?
Zutheilung zu einem Infanterie-Regimente in Abwesenheit
und außerdem Freiheits= und Geldstrafe (142).
69. Ist keine Frist bestimmt, wie lange vor dem Zusammen-
tritte der Ersatzcommission die persönliche Ladung an den
einzelnen Wehrpflichtigen erfolgen muß?
Ja, sie muß mindestens 14 Tage vor dem Termine, auf
den der Wehrpflichtige dahin geladen wird, erfolgen.
70. Dürfen auch Nichtbetheiligte zugegen sein?
Ja, die Sitzungen sind öffentlich.
b. Bezirksliste.
71. Woher weiß die Ersatzcommission, wer vor ihr zu er-
scheinen hat?
Aus der von jeder einzelnen Verwaltungsbehörde aus sämmt-
lichen Urlisten ihrer einzelnen Gemeinden zusammengestellten Be-
zirksliste.
72. Was enthält die Bezirksliste?
Die im Ersatz= oder Verwaltungsbezirke heimatsberechtigten
Wehrpflichtigen.
C. Urliste.
1. Im Allgemeinen.
73. Was ist eine Urliste (71)2
Es ist die alljährlich bis zum 1. Februar von jeder Ge-
meindebehörde angefertigte Liste