16 II. Theil:
106. Es könnte aber doch dessen Untauglichkeit sogleich nach-
gewiesen sein?
Dann freilich würde er als untauglich behandelt, jedoch
gehört dazu ein besonderer strenger Nachweis.
107. Wie muß dieser Nachweis geliefert werden!
Durch das Zeugniß zweier Aerzte, deren einer ein öffent-
licher sein muß, und der betreffenden Gemeindebehörde.
4. In Antersuchung Pefindliche.
108. Was istmit solchen, die sich zur Zeit des Ersatzgeschäftes
in strafrechtlicher Untersuchung befinden?
Die werden vorläufig als würdig behandelt.
§ 5. Loosen. Aushebungsliste.
109. Was geschieht nun mit den auf der Bezirksliste nicht
Gestrichenen?
Die müssen loosen.
110. Wenn einer abwesend ist?
Für den loosen Eltern, Vormünder, etwaige Bevollmäch-
tigte oder sonstige Vertreter, und wenn von allen denen Niemand
da ist, so loost ein bürgerlicher Beisitzer.
111. Wenn einer aber Berufung wegen verweigerter Be-
freiung von der Wehrpflicht ergriffen hat?
Auch der muß loosen.
112. Nach welcher Reihenfolge wird geloost?
Nach der Reihenfolge des Eintrags in der Bezirksliste
(71. 72).
113. Und was bedeutet denn die gezogene Nummerk!
Sie bedeutet, der wie vielste der Wehrpflichtige, der ge-
loost hat, oder für den geloost worden, unter denen ist, die
Soldaten werden müssen und wie viele von denen, die mit ihm
geloost, schon vor ihm in die active Armee eingereiht sein müssen,
bis ihn die Reihe trifft.
114. Wie wird die Reihenfolge beurkundet?!
In einer Liste, die man Aushebungsliste nennt.
115. Kann man wie früher Loosnummern tauschen!
Nein.