Full text: Wehr-Katechismus.

Soldat. 33 
brauchen, als es der Dienst und die Ehre des Standes 
erfordern.“ 
„Die Subordination hat den Zweck, zur schnellen Aus- 
führung alles dessen, was der Dienst und die Ehre des 
Standes gebieten, ein strenges und unabänderliches Gesetz 
zwischen Befehlenden und Gehorchenden festzustellen." 
„Deswegen gibt sie aber dem Vorgesetzten nur insoferne 
besondere Rechte auf seine Untergebenen, als es diese Zwecke 
unumgänglich nothwendig machen.“ 
„Sie begründet keine unbedingte Herrschaft und selbst 
der gemeine Soldat soll seinem Vorgesetzten nicht knechtisch 
unterworfen sein." 
„Auf der andern Seite soll der Vorgesetzte seine Be- 
fugniß nicht mißbrauchen.“ 
„Er soll Niemand im Genusse seiner Rechte oder im 
erlaubten Vergnügen stören oder durch übel angebrachte Auto- 
rität beeinträchtigen; deswegen kann er nur dann jemand zu 
einer positiven Handlung auffordern, wenn das gesellige Ver- 
gnügen, die öffentliche Sicherheit oder das Leben eines Menschen 
gefährdet ist. Sonst geht seine Befugniß nur dahin, den Unter- 
gebenen zur Unterlassung aufzufordern.“ 
188. Haben die Vorschriften über das Verhalten außerhalb 
des Dienstes eine besondere Bezeichnung?! 
I. Sie gehören zu den Disciplinar-Vorschriften. 
II. Ihre Uebertretungen heißt man Disciplinar-Uebertre- 
tungen. 
189. Wird eine solche Uebertretung bestraft?! 
Ja, und das Recht solcher Bestrafung heißt Disciplinar- 
Gewalt. 
10. Abschnitt: Dauer der Dienstpflicht. 
190. Wie lange dauert die Dienstpflicht? 
Eilf Jahre, wenn nicht aus besonderen Gründen früher 
oder später Entlassung eintritt (317—328). 
191. Von wann an zählt die Dienstzeit! 
Vom Tage der Leistung des Fahneneides. 
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