Soldat. 33
brauchen, als es der Dienst und die Ehre des Standes
erfordern.“
„Die Subordination hat den Zweck, zur schnellen Aus-
führung alles dessen, was der Dienst und die Ehre des
Standes gebieten, ein strenges und unabänderliches Gesetz
zwischen Befehlenden und Gehorchenden festzustellen."
„Deswegen gibt sie aber dem Vorgesetzten nur insoferne
besondere Rechte auf seine Untergebenen, als es diese Zwecke
unumgänglich nothwendig machen.“
„Sie begründet keine unbedingte Herrschaft und selbst
der gemeine Soldat soll seinem Vorgesetzten nicht knechtisch
unterworfen sein."
„Auf der andern Seite soll der Vorgesetzte seine Be-
fugniß nicht mißbrauchen.“
„Er soll Niemand im Genusse seiner Rechte oder im
erlaubten Vergnügen stören oder durch übel angebrachte Auto-
rität beeinträchtigen; deswegen kann er nur dann jemand zu
einer positiven Handlung auffordern, wenn das gesellige Ver-
gnügen, die öffentliche Sicherheit oder das Leben eines Menschen
gefährdet ist. Sonst geht seine Befugniß nur dahin, den Unter-
gebenen zur Unterlassung aufzufordern.“
188. Haben die Vorschriften über das Verhalten außerhalb
des Dienstes eine besondere Bezeichnung?!
I. Sie gehören zu den Disciplinar-Vorschriften.
II. Ihre Uebertretungen heißt man Disciplinar-Uebertre-
tungen.
189. Wird eine solche Uebertretung bestraft?!
Ja, und das Recht solcher Bestrafung heißt Disciplinar-
Gewalt.
10. Abschnitt: Dauer der Dienstpflicht.
190. Wie lange dauert die Dienstpflicht?
Eilf Jahre, wenn nicht aus besonderen Gründen früher
oder später Entlassung eintritt (317—328).
191. Von wann an zählt die Dienstzeit!
Vom Tage der Leistung des Fahneneides.
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