Full text: Die Kriegsgesetze des bürgerlichen Rechts für Laien und Juristen – Jahrgang 1914

Kaufvertrag. 29 
schaffen kann und muß. In diesem Falle kommt 
der Lieferant trotz den in seinen Betrieb tief ein— 
schneidenden Verhältnissen, wie Sperrung von Häfen, 
Zerstörung von Fabriken u. dgl. in Verzug, wenn 
nicht ein entgegenstehender Parteiwillen anzunehmen 
ist. Der Verkäufer, der die englischen Stoffe oder 
den englischen Stahl, selbst wenn diese Waren in 
England hergestellt sein sollten, nicht mehr zu liefern 
in der Lage ist, kann sich nicht damit frei machen, 
daß er sie jetzt wegen des Krieges nicht mehr be— 
kommt. Dagegen entschuldigt der Krieg bei dem 
Verkauf einer bestimmten Sache, also z. B. bei 
dem Verkauf von Erzeugnissen einer bestimmten 
Fabrik. Wenn der Verkäufer sich vor dem Kriegs- 
ausbruch verpflichtet hat, französische Schokolade von 
Menier nach Deutschland oder Kölnisches Wasser 
(Eau de Cologne) Nr. 4711 in Feindesland zu 
liefern, so kann er sich darauf berufen, daß ihm die 
Lieferung unmöglich sei. Von einem Teurungs- 
zuschlage darf aber die Lieferung niemals abhängig 
gemacht werden. Erklärt der Verkäufer daß er nur 
noch zu erhöhten Preisen verkaufen wolle, so zeigt 
er damit, daß er liefern kann, daß die Lieferung 
ihm also nicht unmöglich ist. Er kann deshalb auch 
zur Erfüllung des einmal geschlossenen Lieferungsver- 
trages zu den alten Preisen im Rechtswege an- 
gehalten werden.
	        
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