Full text: Das Völkerrecht.

96 1I.Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgem. Rechtsstellung. 
gegen den Art. 3 des Vertrages, durch welchen der Kongostaat 
einen 25 km breiten Landstrich vom Tanganyika- bis zum Albert- 
Eduard-See pachtweise an England überlassen wollte, mit Erfolg 
protestiert. Der Artikel wurde bedingungslos zurückgezogen. 5 
li. Mit der Herrschaft über das Gebiet wird auch die Herrschaft 
über die zur Zeit des Erwerbes auf dem Gebiete wohnhaften Staats- 
angehörigen erworben, bezw. verloren. Die Staatsgewalt des erwer- 
benden Staates ergreift dagegen nicht diejenigen Staatsangehörigen, 
die bereits vor dem Erwerb die Staatsangehörigkeit überhaupt oder 
durch Aufgabe des Wohnsitzes die Zugehörigkeit zu dem Gebiete auf- 
gegeben haben. ® 
Die Zugehörigkeit zu dem Staatsgebiet, das von dem einen 
Staate an den andern übergeht, wird mithin durch eine doppelte 
Voraussetzung bedingt: 1. Die neue Staatsgewalt ergreift nur die- 
jenigen Personen, die Staatsangehörige des das Gebiet ver- 
lierenden Staates sind, nicht aber Staatsfremde, die in dem Gebiete 
wohnhaft oder begütert sind. 2. Sie ergreift auch die Staats- 
angehörigen nur dann, wenn sie in dem Gebiete ihren Wohnsitz 
haben, nicht aber dann, wenn sie nur vorübergehend in dem Ge- 
biete, etwa zur Zeit des die Abtretung vereinbarenden Friedens- 
schlusses, sich aufhalten. Gleichgültig dagegen ist die Abstam- 
mung aus dem Gebiete, d. h. die Abkunft von solchen Eltern, die 
bereits in dem Gebiete ansässig gewesen sind. Die neue Staats- 
gewalt ergreift also die aus dem Gebiete abstammenden Personen 
nicht, wenn sie ihren Wohnsitz nicht mehr in dem Gebiete haben, 
und sie ergreift auch die nicht aus dem Gebiete abstammenden 
Personen, wenn Staatsangehörigkeit und Wohnsitz bei ihnen zu- 
sammentrifft. Maßgebend ist für alle diese Fragen der Zeitpunkt, 
  
5) Vergl. R.G. 1 374; die Aktenstücke in N.R.G. 2. s. XX 805, 
XXI 531, 676. 
6) Stoerk, Option und Plebiszit bei Eroberungen und Gebiets- 
zessionen. 1879. Freudenthal, Die Volksabstimmung bei Gebietsabtre- 
tungen und Eroberungen. 1891. Matzen, Die nordschleswigische Optanten- 
frage. 1904. Heilborn, System 112. Ullmann 202. Rivier 150.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.