120 II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
haupt, soweit es sich um die hier allein in Frage stehenden Staaten
der Völkerrechtsgemeinschaft handelt, schon nach den Staatsver-
fassungen entzogen.
& 14. Die Gesandten.!
I. Gesandte im engern Sinn sind die ständigen Vertreter des Ab-
sendestaates in allen seinen völkerrechtlichen Beziehungen zum
Empfangsstast. Sie sind mit „‚diplomatischem Charakter“ aus-
gestattet; d. h. sie vertreten und verkörpern die souveräne Staats-
gewalt des Absendestaates.
1. Der Gebrauch, ständige Gesandte bei den übrigen Höfen
zu unterhalten, zuerst von der päpstlichen Kurie, dann von den
italienischen Handelsstädten wie von der deutschen Hansa geübt,
ist von den seit dem Ende des 15. Jahrhunderts aufblühenden
großen Staatswesen aufgenommen worden und hat seit dem West-
phälischen Frieden allgemeine Anwendung gefunden. Er beschränkt
sich auf die Mitglieder der völkerrechtlichen Gemeinschaft. Doch
haban auch die halbzivilisierten Staaten, so China, Siam, Marokko u.a.,
meist auf Grund besonderer Verträge, diesem Gebrauch sich an-
geschlossen. Soweit es der Fall ist, finden die Rechtsregeln des
1) Krauske, Die Entwicklung der ständigen Diplomatie vom 15. Jahr-
hundert bis zu den Beschlüssen von 1815 und 1818. 1885. Menzel,
Deutsches Gesandschaftswesen im Mittelalter. 1892. Lehr, Manuel thöorique
et pratique des agents diplomatiques et consulaires. 1888. Coulon, Agents
diplomatiques. 1889. Hübler, Die Magistraturen des völkerrechtlichen
Verkehrs (Gesandtschafts- und Konsularrecht) und die Exterritorialität.
1900. Geffcken in H.H. III 603. Heyking, L’exterritorialitö. 1889.
Odier, Des privileges et immunitös des agents diplomatiques en pays de
chrötiente. 1890. Vercamer, Des franchises des agents diplomatiques et
specialement de l'exterritorialitö. 1891. Pietri, Etude critique sur la fiction
d’exterritorialite. 1895. Verhandlungen des Instituts für Völkerrecht.
1895. Beling, Die strafrechtliche Bedeutung der Exterritorialität. Bei-
träge zum Völkerrecht und zum Strafrecht. 1896. Harburger, Kritische
Vierteljahrsschrift. 3. Folge. Bd.IV 8. 122. Pradier-Fodörö, Cours de
droit diplomatique. 2 Bde. 2. Aufl. 1899. Mirre, Die Stellung der völker-
rechtlichen Literatur zur Lehre von den sogenannten Nebenrechten der
gesandtschaftlichen Funktionäre. Ein Beitrag zur Systematik des Gesandt-
schaftsrechts, Greifswalder Diss. 1904.