Full text: Das Völkerrecht.

120 II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen. 
haupt, soweit es sich um die hier allein in Frage stehenden Staaten 
der Völkerrechtsgemeinschaft handelt, schon nach den Staatsver- 
fassungen entzogen. 
& 14. Die Gesandten.! 
I. Gesandte im engern Sinn sind die ständigen Vertreter des Ab- 
sendestaates in allen seinen völkerrechtlichen Beziehungen zum 
Empfangsstast. Sie sind mit „‚diplomatischem Charakter“ aus- 
gestattet; d. h. sie vertreten und verkörpern die souveräne Staats- 
gewalt des Absendestaates. 
1. Der Gebrauch, ständige Gesandte bei den übrigen Höfen 
zu unterhalten, zuerst von der päpstlichen Kurie, dann von den 
italienischen Handelsstädten wie von der deutschen Hansa geübt, 
ist von den seit dem Ende des 15. Jahrhunderts aufblühenden 
großen Staatswesen aufgenommen worden und hat seit dem West- 
phälischen Frieden allgemeine Anwendung gefunden. Er beschränkt 
sich auf die Mitglieder der völkerrechtlichen Gemeinschaft. Doch 
haban auch die halbzivilisierten Staaten, so China, Siam, Marokko u.a., 
meist auf Grund besonderer Verträge, diesem Gebrauch sich an- 
geschlossen. Soweit es der Fall ist, finden die Rechtsregeln des 
  
1) Krauske, Die Entwicklung der ständigen Diplomatie vom 15. Jahr- 
hundert bis zu den Beschlüssen von 1815 und 1818. 1885. Menzel, 
Deutsches Gesandschaftswesen im Mittelalter. 1892. Lehr, Manuel thöorique 
et pratique des agents diplomatiques et consulaires. 1888. Coulon, Agents 
diplomatiques. 1889. Hübler, Die Magistraturen des völkerrechtlichen 
Verkehrs (Gesandtschafts- und Konsularrecht) und die Exterritorialität. 
1900. Geffcken in H.H. III 603. Heyking, L’exterritorialitö. 1889. 
Odier, Des privileges et immunitös des agents diplomatiques en pays de 
chrötiente. 1890. Vercamer, Des franchises des agents diplomatiques et 
specialement de l'exterritorialitö. 1891. Pietri, Etude critique sur la fiction 
d’exterritorialite. 1895. Verhandlungen des Instituts für Völkerrecht. 
1895. Beling, Die strafrechtliche Bedeutung der Exterritorialität. Bei- 
träge zum Völkerrecht und zum Strafrecht. 1896. Harburger, Kritische 
Vierteljahrsschrift. 3. Folge. Bd.IV 8. 122. Pradier-Fodörö, Cours de 
droit diplomatique. 2 Bde. 2. Aufl. 1899. Mirre, Die Stellung der völker- 
rechtlichen Literatur zur Lehre von den sogenannten Nebenrechten der 
gesandtschaftlichen Funktionäre. Ein Beitrag zur Systematik des Gesandt- 
schaftsrechts, Greifswalder Diss. 1904.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.