8 16. Die Organe der Völkerrechtsgemeinschaft im allgemeinen. 149
eigentlichen internationalen Organs* durch das Liquidationsgesetz
vom 17. Juli 1880; die Garantie der ägyptischen Anleihen von
1885 durch die sechs Großmächte® brachte eine Erweiterung ihrer
Zuständigkeit. Die Vertreter der sechs europäischen Großmächte
verwalten die Staatsschuldenkasse.
3. In die Reihe der in ihrer Finanzverwaltung überwachten
Staaten ist neuerdings auch Grieehenland getreten.
Die Finanzkontrolle in Griechenland führt zurück auf die
türkisch-griechischen Friedenspräliminarien vom 18. September 1897
(Art. 2). Damit die wohlerworbenen Rechte der alten Gläubiger der
öffentlichen Schuld Griechenlands durch die Kriegsentschädigung
nicht beeinträchtigt werden, sollte durch ein, von den Großmächten
gebilligtes, griechisches Gesetz die Erhebung und Verwendung der-
jenigen Einkünfte, die genügend sind, um die Zinsen der zum
Zweck der Kriegsentschädigung aufgenommenen Anleihen und die
übrigen’ nationalen Schulden zu decken, unter die absolute Kon-
trolle einer aus den Vertretern der sechs europäischen Großmächte
bestehenden Kommission gestellt werden. Dieses griechische Gesetz
ist unter dem 10. März 1898 ergangen.* Danach genießen die
Mitglieder der Kommission dieselben Rechte wie die Gesandten.
Die Kommission entscheidet nach Stimmenmehrheit. Streitigkeiten
zwischen ihr und der griechischen Regierung werden durch ein
Schiedsgericht erledigt.
V. Ganz besondere Bedeutung haben die internationalen Ämter
der völkerreehtlichen Verwaltungsgemeinschaften (Unionen) erlangt,
von denen im nächsten Paragraphen besonders die Rede sein wird.
IV. Endlich aber finden sich auch die ersten Anzeichen zur Bil-
dung internationaler Gerichtshöfe.. Vergl. über sie unten $ 18.
4) Dagegen v. Grünau (oben $3 Note 10), der nur eine Verwaltungs-
gemeinschaft zwischen Ägypten und den übrigen Mächten annimmt.
5) Vergl. N.R.G. 2.s. XI 88.
6) Wortlaut des Gesetzes in N.R.G. 2.3. XXV 475. Das weitere
Material in N.R.G. 2.s. XXIX 290. Deutsche Übersetzung in: Gesetze
und Schriftstücke betr. die Finanzkontrolle in Griechenland. 1898. — Vergl.
Politis, R.G. IX 1 sowie die oben $ 15 Note 6 angeführte Literatur.