Full text: Das Völkerrecht.

150 II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen. 
817. Die internationalen Ämter der „völkerrechtlichen 
Verwaltungsgemeinschaften “.! 
I. Die internationalen Verwaltungsgemeinschaften sind dauernde 
Vereinigungen einer nieht geschlossenen Staatengruppe zur gemein- 
samen Förderung abgegrenzter gemeinsamer Interessen. 
Sie werden mithin durch ein doppeltes Merkmal gekenn- 
zeichnet. Es handelt sich zunächst nicht um einen geschlossenen 
Kreis von Staaten, etwa um die Großmächte; vielmehr steht, grund- 
sätzlich wenigstens, der Beitritt zu den getroffenen Vereinbarungen 
jedem Staate offen, der gewissen Voraussetzungen entspricht. 
Dann aber kennzeichnen sich diese Gemeinschaften durch ihren auf 
Dauer berechneten Charakter, der in der Einsetzung ständiger Ver- 
waltungsämter sowie in den regelmäßig wiederkehrenden Konferenzen 
seinen Ausdruck findet. In dieser Gestalt stammen die Unionen 
aus der Mitte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts. Sie sind heute 
zwölf an der Zahl. Eine kräftige Weiterentwicklung kann ihnen mit 
Bestimmtheit vorausgesagt werden. 
Die Gestaltung der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften wird 
im nächsten Buch an den geeigneten Stellen dargestellt. Hier 
handelt es sich nur um eine übersichtliche Zusammenstellung der 
von ihnen ins Leben gerufenen internationalen Ämter. 
II. Die heute bestehenden „‚internationalen Ämter‘ sind die fol- 
genden: 
1. Das „, Bureau international des administrations t£lögraphiques** 
mit dem Sitz in Bern. 
Es ist im Jahre 1868 von dem bereits 1865 begründeten 
internationalen Telegraphenverein (unten $ 29 III) ins Leben ge- 
rufen worden. Seine Aufgabe besteht in der Sammlung, Ordnung 
und Veröffentlichung aller auf die internationale Telegraphie be- 
  
1) Moynier, Les Bureaux internationaux des Unions universelles. 
1892. Descamps, Les offices internationaux et leur avenir. 1894. Meili, 
Die internationalen Unionen über das Recht der Weltverkehrsanstalten und 
des geistigen Eigentums. 1889. Renault, R.G. III 14. Kazansky, R.)J. 
XXIX 238. Jellinek, Staatslehre 676. Rehm, Staatslehre 97.
	        
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