$ 17. Die internat. Ämter d. „völkerrechtl. Verwaltungsgemeinschaften‘. 153
einzurichten. Das „Spezialbureau“ in Brüssel dagegen soll den
Austausch aller Gesetze und Verordnungen, sowie aller statistischen
Nachrichten vermitteln, welche Gegenstände der Brüsseler General-
akte betreffen.
8. Das Bureau des internationalen Verbandes zur Veröffentlichung
der Zolltarife zu Brüssel.
Der im Jahre 1890 gegründete Verband (unten $ 28 V) hat
ein besonderes Bureau beauftragt, die Zolltarife der verschiedenen
Staaten und die sie abändernden Gesetze und Verordnungen zu
sammeln, und so rasch als möglich zu veröffentlichen. Das Bureau
steht unter dem Schutz des belgischen Ministeriums der aus-
wärtigen Angelegenheiten. Das von ihm herausgegebene „Bulletin
international des douanes“ erscheint in fünf Sprachen (deutsch,
französisch, englisch, italienisch und spanisch. Der Direktor des
Bureaus wird unterstüzt durch einen Sekretär und zehn Über-
setzer.
9. Das Offiee central des transports internationaux zu Bern.
Auch dieses Bureau ist im Jahre 1890 entstanden (unten
8 29 1). Der weitergehende Vorschlag des Deutschen Reichs,
einen internationalen Gerichtshof für Rückgriffsstreitigkeiten unter
den Eisenbahnen einzusetzen (Entwurf von 1877/78), fand nicht
die Zustimmung der übrigen Mächte.
Jenem „Centralamt für den internationalen Transport“ wurden
durch Art. 57 folgende Aufgaben überwiesen: 1. die Mitteilungen
eines jeden der Vertragsstaaten und einer jeden der beteiligten
Eisenbahnen entgegenzunehmen und sie den übrigen Staaten und
Verwaltungen zur Kenntnis zu bringen; 2. Nachrichten aller Art,
die‘ für das internationale Transportwesen von Wichtigkeit sind, zu
sammeln, zusammenzustellen und zu veröffentlichen; 3. auf Begehren
der Parteien Entscheidungen über Streitigkeiten der Eisenbahnen
untereinander abzugeben; 4. Abänderungsanträge geschäftlich zu be-
handeln und den Vertragsstaaten, wenn hierzu Anlaß vorliegt, den
Zusammentritt einer neuen Konferenz vorzuschlagen; 5. die finan-