184 IL Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
versprochen, daß Rußland versuchen sollte, weitere Erwerbungen
in Asien zu machen, somit den asiatischen Besitzstand der Türkei
garantiert. ?
4. Auch eine Gesamtheit von Beehtsverhältnissen kann garantiert
werden.
Hierher gehört der von Österreich, England und Frankreich
am 15. April 1856 geschlossene Vertrag, durch welchen die Mächte
sich gegenseitig verpflichteten, jede Verletzung des Pariser Friedens
vom 30. März 1856 als Kriegsfall zu betrachten.
b. Die Garantie des von einem Staate aufgenommenen 6Geld-
darlehns begründet nach dem oben 8 19 I 2 Gesagten an sich nieht
notwendig eine völkerreehtliehe Verpfliehtung.
Die Bedeutung eines internationalen Vertrages erlangt der
Garantievertrag aber sofort, wenn etwa der Staat, dessen Anleihe
von anderen garantiert wird, Verpflichtungen auf sich nimmt, durch
welche seine Finanzverwaltung beschränkt wird; oder wenn der
garantierende Staat, nicht etwa den Staatsgläubigern, sondern
andern Staaten gegenüber sich verpflichtet, seine Gesetzgebung
oder Verwaltung, wenn nötig, in Bewegung zu setzen. Ins-
besondere aber verpflichtet die Kollektivgarantie jeden garan-
tierenden Staat auch den übrigen (Garantiemächten gegenüber.
Vergl. die Übereinkunft vom 18. März 1885 zwischen Deutschland,
Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland
und der Türkei über die Garantierung der ägyptischen Staats-
anleihe (Anlage zum Deutschen Reichsgesetz vom 14. November
1886, R.G. Bl. S. 301), durch welche die Vertragsmächte sich
verpflichten, die regelmäßige Zahlung des Jahresbetrages von
315000 Pfund Sterling „gemeinsam und solidarisch zu garantieren,
beziehungsweise die Genehmigung ihrer Parlamente zur gemein-
samen und solidarischen Garantie einzuholen.“ Für die grie-
2) Der Vertrag (Fleischmann, Völkerrechtsquellen 145) bezeichnet
sich ausdrücklich als Bündnisvertrag.