824. Das völkerrechtliche Delikt. 197
Stastsgewalt besteht (Ausdruck des Bedauerns, Salutieren der
Flagge usw.).
So hat China für die Ermordung des deutschen Gesandten
Freiberrn von Ketteler (oben $ 3 VI) durch die Errichtung eines Grab-
denkmals, durch die Hinrichtung vornehmer Boxer sowie durch die
Entsendung einer Sühnemission unter dem Prinzen Tschun (Empfang
in Potsdam am 4. September 1901) Genugtuung geleistet.
8. Soweit die Gefahr einer Wiederholung der verletzenden Hand-
lung besteht, ist Sicherheit zu leisten.
Diese kann insbesondere in der zeitweisen oder dauernden
Verpfändung von Staatsgebiet (oben $ 22 I) bestehen.
4. Wird die freiwillige Leistung der geschuldeten Bühne ver-
weigert, so kann diese mittelbar oder unmittelbar erzwungen werden.
In erster Linie kommt hier die Anrufung eines Schledsgerichts oder
die nichtkriegerische Selbsthilfe (unten 8 38 III), in letzter Linie der
Krieg als ultima ratio des Völkerreehts in Betracht.
Ein Beispiel bietet das gemeinsame Vorgehen Deutschlands,
Großbritanniens und Italiens gegen Venezuela im Dezember 1902:
Beschlagnahme von Kanonenbooten (wobei zwei davon in den Grund
gebohrt wurden) und Blockierung der Küsten (mit Beschießung des
Forts San Carlos). ®
6) Vergl. Basdevant, R.G. XI 362.