81. Begriff und Einteilung des Völkerrechts. 9
schaffen werden kann, dann ist allerdings die Rechtsnatur des
Völkerrechts in Frage gestellt. Kann der Wille des Einzelstaates
nicht nur nach freiem Belieben sich selbst binden, sondern ebenso
zu jeder Zeit sich wieder selbst lösen, dann ist, wie Ph. Zorn
behauptet, das Völkerrecht wirklich nichts anderes als äußeres
Staatsrecht.
Aber diese Auffassung bleibt an der Oberfläche haften.
Tiefergehende Betrachtung führt zu einem andern Ergebnis. Das
Wesen des Rechtssatzes liegt in einem Doppelten. Einmal in dem
Kennzeichen, das er mit allen andern N ormen teilt: in seiner ver-
pflichtenden Kraft. Es wird nicht geleugnet werden können, daß
die Sätze des Völkerrechts dieses Kennzeichen aufweisen, daß sie
als verpflichtend gemeint sind von denen, die sie aufstellen, und
daß sie als verpflichtend anerkannt und empfunden werden von
denen, an die sie sich richten. Dann aber liegt das Wesen des
Rechtssatzes in einem Merkmal, durch das er von den übrigen
Normen, denen der Religion, der Sittlichkeit usw. sich unter-
scheidet: daß hinter ihm die Macht steht, die seine Befolgung zu
erzwingen vermag. Auch dieses Merkmal tragen die Sätze des
Völkerrechts an sich: wer wollte bestreiten, daß Jdie Völkerrechts-
gemeinschaft die Kraft hat, ein widerstrebendes Mitglied zur Er-
füllung seiner Rechtspflicht zu zwingen?
Auch wenn die Völkerrechtsgemeinschaft nichts anderes wäre
als ein Staatenverein, in den jeder Staat eintreten kann, wenn er
mag, aus dem er austreten kann, wenn es ihm gefällt, würde
doch jedes Mitglied während der Dauer der Mitgliedschaft
unzweifelhaft an die Satzungen dieses Vereins gebunden und für
deren Verletzung verantwortlich sein. Mag auch der Eintritt wie
der Austritt im freien Belieben des Einzelstaates stehen: an die
Regeln, denen er durch seinen freien Willen sich unterworfen hat,
bleibt er gebunden von dem Augenblick des Eintritts bis zum
Augenblick des Austritts.
So liegt die Sache aber gar nicht. Die Zugehörigkeit zu
dem Staatenverein der Völkerrechtsgemeinschaft steht nicht im