238 III. Buch. Regelung und Verwaltung gemeinsamer Interessen.
Die Konvention ist geschlossen zwischen Deutschland, Öster-
reich-Ungarn, Belgien, Spanien, Frankreich, Großbritannien (ohne
die Kolonien), Italien, den Niederlanden (ohne die Kolonien) und
Schweden. Luxemburg und Peru sind nachträglich beigetreten. Den
übrigen Staaten (es handelt sich hauptsächlich um Rußland und
die Vereinigten Staaten von Amerika) ist der Beitritt offengehalten.
2. Zwischen benachbarten Staaten finden sich ferner Verträge
über den „grenzüberspringenden Fabrikverkehr“; als Beispiel mag
die deutsch-belgische Vereinbarung vom 7. April 1900 (R.G. Bl.
S. 781) und der deutsch-niederländische Vertrag vom 5. Juni 1901
(R.G.Bl. 1902 S. 55) dienen.
$ 29. Der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr.
I. Der Eisenbahnverkehr.'
1. Durch zahlreiche Verträge, besonders zwischen den benach-
barten Staaten, wird der internationale Verkehr auf Eisenbahnen, so-
wie auf den nationalen Flüssen und Kanälen gesichert.
Hierher gehören Verträge über den Grenz- und Durchgangs-
verkehr, so über die Verbindung des inländischen Eisenbahnnetzes
mit dem der benachbarten Staaten, über durchgehende Züge und
Wagen, über die Beförderung der Post, der Personen und der
Güter, über die Zollabfertigung und über die Errichtung fremder
Zollämter auf heimischem Gebiete, über die Zahlung der Gebühren
in den beiden Landeswährungen usw. usw. Ferner Verträge über
den Bau gemeinsamer Eisenbahnen, Herstellung von gemeinsamen
Einzelbauten, wie Grenzstationsgebäuden, Sanitätsstationen, Brücken,
Tunnels usw:; über den Bau von Grenzverbindungsbahnen, die bald
im gemeinsamen Eigentum der beiden vertragschließenden Staaten
1) Wilhelm Kaufmann, Die mitteleuropäischen Eisenbahnen und
das internationale öffentliche Recht. 1893. Meili in H.H. II 257. Eger,
Das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr. 2. Aufl.
1903. Rosenthal, Internationales Eisenbahnfrachtrecht. 1894. Derselbe,
H.St. II 517. Droz, R.G. Il 169. Gerstner, Das internationale Eisen-
bahnfrachtrecht. 1895. Derselbe, Der neueste Stand des Berner inter-
nationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr. 1901.