829. Der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr.. 243
Von den Sonderverträgen der benachbarten Staaten ist die
vom Deutschen Reich mit den Niederlanden, Österreich- Ungarn und
der Schweiz vom 29. Januar 1894 (R.G.Bl. S. 113) geschlossene
Vereinbarung von Vorschriften zur Erleichterung des wechselseitigen
Verkehrs hervorzuheben, der auch Luxemburg und Belgien bei-
getreten sind. Weitere Erleichterungen sind zwischen Deutschland
und Österreich-Ungarn vereinbart worden.
Von Wichtigkeit ist das auf altem Herkommen beruhende,
von der Türkei ohne Erfolg (zuletzt 1901) bestrittene Recht der
christlich-europäischen Staaten, in den Ländern der Türkei ihre
eigenen Postämter zu errichten. ®
Zahlreich sind die Verträge, welche die europäischen Staaten
untereinander, vor allem erst der Norddeutsche Bund, dann das
Deutsche Reich, mit den übrigen Staaten geschlossen hatten. Be-
sonders eng gestalteten sich die Beziehungen der Deutschen Staaten
zu dem benachbarten Österreich, die in dem Postverein vom 6. April
1850 und später in den Postverträgen vom 23. November 1867
(B.G.Bl. 1868 S. 69), vom 30. November 1867 (B.G.Bl. 1868
S. 97) und 7. Mai 1872 (R.G.Bl. 1873 S. 1) ihre feste Regelung
gefunden hatten.
2. Nach dem Muster der von kleineren Staatengruppen ge-
schlossenen Verträge wurde am 9. Oktober 1874 zu Bern der allgemeine
Postverein (die Union generale des postes) von 21 Staaten begriindet.’
An Stelle des „„Allgemeinen Postvereins‘* trat durch die Pariser
Vereinbarung vom 1. Juni 1878 auf Deutschlands Antrag der Welt-
postverein (die Union postale universelle), der, dureh verschiedene
spätere Kongresse mehrfach revidiert (insbesondere zu Lissabon 1885,
Wien 4. Juli 1891, Washington 15. Juni 1897), jetzt die ganze Welt,
6) Vergl. R.G. II 365, VIII 777.
% Diese Staaten waren: Deutschland, Österreich- Ungarn, Belgien,
Dänemark, Ägypten, Spanien, die Vereinigten Staaten, Frankreich, Groß-
britannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, die Niederlande,
Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, die Schweiz und die
Türkei.
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