246 III. Buch. Regelung und Verwaltung gemeinsamer Interessen.
Unter den Vertragsstaaten fehlte zunächst Großbritannien,
wo der Telegraphenbetrieb noch nicht staatlich war. Gegenwärtig
umfaßt der Verband die sämtlichen europäischen Staaten; in Asien:
Cochinchina, britisch wie niederländisch Indien, Ceylon, Japan,
Persien, Siam; in Afrika: Ägypten, Kapland, Natal, Senegal, Algier,
Tunis, Madagaskar, Transvaal und ÖOranje (diese beiden englischen
Kolonien seit dem 1. Juli 1904); in Amerika: Argentinien, Brasilien,
Uruguay (nicht die Vereinigten Staaten von Amerika); in Austra-
lien: die 6 Staaten der common wealth und Neuseeland. Auch von
den Privatgesellschaften ist etwa die Hälfte beigetreten; aber das
Stimmrecht ist ihnen in diesem Verbande der Staaten versagt. Die
ursprüngliche Vereinbarung ist auf den Kongressen zu Wien 1868,
Rom 1871, Petersburg 1875, London 1879, Berlin 1885, Paris
1890, Budapest 1895 durch spätere Übereinkommen vielfach er-
gänzt und umgestaltet worden; von besonderer Wichtigkeit ist der
Petersburger Vertrag vom 22. Juli 1875 und die Berliner Überein-
kunft vom 17. September 1885, durch welche der reine Worttarif
als Grundlage genommen wurde.
Obwohl älter als der Weltpostverein, ist doch der Telegraphen-
verein hinter diesem nicht nur in räumlicher Ausdehnung, sondern
auch in der Durchbildung der für die Verwaltungsgemeinschaft
maßgebenden Rechtssätze ganz wesentlich zurückgeblieben. So ist
es trotz wiederholter Bemühungen der Vertreter des Deutschen
Reichs nicht gelungen, zu dem Einheitstarif auch nur für den
europäischen Verkehr zu gelangen. Auch auf der letzten (achten)
Konferenz zu Budapest 1895 wurde die Beschlußfassung über den
deutschen Vorschlag aus fiskalischen Rücksichten vertagt. Zu be-
merken wäre, daß sich die Vertragsstaaten die Zensur wie die Ein-
stellung des telegraphischen Verkehrs auf ihren Linien vorbehalten
haben. Damit ist den Staaten, die, wie heute Großbritannien, über
die unterseeischen Weltkabellinien verfügen, eine in ihrer Bedeutung
immer schärfer hervortretende Übermacht über die andern gesichert.
2. Am 14. März 1884 wurde zu Paris der ‚‚internationale Ver-
trag zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel‘‘ geschlossen;