Full text: Das Völkerrecht.

$ 35. Vereinbarungen zum Schutz ideeller Interessen. 283 
das Recht der Erbauung gottesdienstlicher Gebäude und der Ein- 
richtung von Missionen, welcher Art Kultus dieselben angehören 
mögen, soll keinerlei Beschränkung noch Hinderung unterliegen.“ 
d. Dureh die Verträge, welehe China mit Rußland und andern 
Staaten geschlossen hat, verpflichtete es sich, seine ehristliehen Unter- 
tanen gleieh den Angehörigen aller andern Konfessionen zu beschützen, 
die christlichen Missionen nieht zu stören und ihnen den Zutritt auch 
in nieht geöffnete Teile des Landes zu gestatten.? 
Damit ist den christlichen Mächten ein wichtiges Interventions- 
recht zum Schutze des Christentums in China eingeräumt. 
II. Der Schutz sittlicher und humanitärer Interessen. 
1. Über die Maßregeln zur Bekämpfung des Sklavenhandels 
vergl. den folgenden Paragraphen. 
2. Die Bekämpfung des Mädehenhandels bezweckt, abgesehen 
von den zwischen einzelnen Staaten geschlossenen Verträgen, der zu 
Paris am 15. Juli 1902 vereinbarte Entwurf einer Konvention.’ 
Von Einzelverträgen sind zu nennen das deutsch-nieder- 
ländische Übereinkommen vom 15. November 1889 (R.G. Bl. 1891 
S. 356) zum Schutze verkuppelter weiblicher Personen und das 
damit vollständig übereinstimmende Übereinkommen zwischen dem 
Deutschen Reich und Belgien vom 4. September 1890 (R. G. Bl. 
1891 S. 375). 
An der Pariser Konvention von 1902 sind beteiligt: Deutsch- 
land, Österreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Dänemark, Spanien, 
Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Portugal, Ruß- 
land, Schweden und Norwegen und die Schweiz. Das der Konvention 
  
2) Deutsch - chinesischer Freundschaftsvertrag vom 2. September 1861; 
abgedruckt bei Fleischmann 8. 63. 
3) Vergl. die Verhandlungen der Internationalen Kriminalistischen 
Vereinigung zu Budapest 1899 (Mitteilungen der I. K.V. Ba.VIII). Hatzig, 
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft XX 5ll. Gruber, 
daselbst XXIII 820. — Über die Pariser Konferenz vergl. Renault, R.G. 
IX 497. Das Abkommen von 1904 ist abgedruckt bei Fleischmann S. 351. 
— Einen Kommentar zu dem französischen Gesetz vom 4. April 1903 bietet 
Appleton, La traite des blanches. 1903.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.