836. Fortsetzung. Die Bekämpfung des Sklavenhandels. 289
Dagegen ist der Gedanke eines Verbandes zur Veröffent-
lichung sämtlicher Staatsverträge (Union internationale pour
la publication des traitös), den Franz v. Holtzendorff bereits
1875 angeregt hatte und der seither wiederholt von dem Institut
für Völkerrecht behandelt worden ist, bisher seiner Verwirklichung
nicht nähergerückt, obwohl die Schweiz 1894 und namentlich
Belgien 1895 die Regierungen auf Grund eines ausgearbeiteten
Planes zum Beitritt aufgefordert hatten; von größeren Staaten hat
bisher nur Italien seine Zustimmung erklärt.?
8 36. Fortsetzung. Die Bekämpfung des Sklavenhandels.!
1. Die Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels gewinnen
völkerreehtliche Bedeutung erst mit dem Augenblick, in welehem die
Staaten zu seiner gemeinsamen Bekämpfung sich zusammenschließen.
Nur diese internationalen Vereinbarungen, nicht die Bestim-
mungen der nationalen Gesetzgebung sind an dieser Stelle zur
Darstellung zu bringen.
1. Der von den Vereinigten Staaten und von England aus-
gehenden Bewegung folgend, hatte bereits der Wiener Kongreß
durch die beriihmte Erklärung vom 8. Februar 1815 den Handel mit
Negersklaven (die ‚‚trafte des noirs‘‘,? nicht zu verwechseln mit der
Reehtseinrichtung der Sklaverei), der damals besonders von Afrika
9) Vergl. R. G. 1135 (Rostworowsky), U 221, III 587; R.J.
XXVLD 495. Die Verhandlungen der Berner Konferenz von 1894 siehe
N.R.G. 2. s. XXI 460.
1) Vergl. v. Liszt, Lehrbuch des Strafrechts. 15. Aufl. $ 99 und
8 101. v. Martitz, L. A. I 3. Scherling, Die Bekämpfung von
Sklavenraub und Sklavenhandel seit dem Anfange dieses Jahrhunderts. 1897.
Desjardins, La traite maritime, le droit de visite et la conferenco de
Bruxelles. 1891. Levy, La traite des noirs et les puissances. 1894.
de Montardy, La traite et le droit international. 1899. Kaysel, Die
Gesetzgebung der Kulturstaaten zur Unterdrückung des afrikanischen Sklaven-
handels. 1905 (Heft 63 der von Beling herausgegebenen Strafrechtlichen
Abhandlungen). — Der erste Vorschlag, einen Staatenverband gegen den
Sklavenhandel zu gründen, rührt wohl von Montesquieu her.
2) „Ce flöau qui a si longtemps desol& l’Afrique, degrade l’Europo
et affligd I’humanitö.“*
v. Liszt, Völkerrecht. 4. Aufl. 19