Full text: Das Völkerrecht.

836. Fortsetzung. Die Bekämpfung des Sklavenhandels. 289 
Dagegen ist der Gedanke eines Verbandes zur Veröffent- 
lichung sämtlicher Staatsverträge (Union internationale pour 
la publication des traitös), den Franz v. Holtzendorff bereits 
1875 angeregt hatte und der seither wiederholt von dem Institut 
für Völkerrecht behandelt worden ist, bisher seiner Verwirklichung 
nicht nähergerückt, obwohl die Schweiz 1894 und namentlich 
Belgien 1895 die Regierungen auf Grund eines ausgearbeiteten 
Planes zum Beitritt aufgefordert hatten; von größeren Staaten hat 
bisher nur Italien seine Zustimmung erklärt.? 
8 36. Fortsetzung. Die Bekämpfung des Sklavenhandels.! 
1. Die Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels gewinnen 
völkerreehtliche Bedeutung erst mit dem Augenblick, in welehem die 
Staaten zu seiner gemeinsamen Bekämpfung sich zusammenschließen. 
Nur diese internationalen Vereinbarungen, nicht die Bestim- 
mungen der nationalen Gesetzgebung sind an dieser Stelle zur 
Darstellung zu bringen. 
1. Der von den Vereinigten Staaten und von England aus- 
gehenden Bewegung folgend, hatte bereits der Wiener Kongreß 
durch die beriihmte Erklärung vom 8. Februar 1815 den Handel mit 
Negersklaven (die ‚‚trafte des noirs‘‘,? nicht zu verwechseln mit der 
Reehtseinrichtung der Sklaverei), der damals besonders von Afrika 
  
9) Vergl. R. G. 1135 (Rostworowsky), U 221, III 587; R.J. 
XXVLD 495. Die Verhandlungen der Berner Konferenz von 1894 siehe 
N.R.G. 2. s. XXI 460. 
1) Vergl. v. Liszt, Lehrbuch des Strafrechts. 15. Aufl. $ 99 und 
8 101. v. Martitz, L. A. I 3. Scherling, Die Bekämpfung von 
Sklavenraub und Sklavenhandel seit dem Anfange dieses Jahrhunderts. 1897. 
Desjardins, La traite maritime, le droit de visite et la conferenco de 
Bruxelles. 1891. Levy, La traite des noirs et les puissances. 1894. 
de Montardy, La traite et le droit international. 1899. Kaysel, Die 
Gesetzgebung der Kulturstaaten zur Unterdrückung des afrikanischen Sklaven- 
handels. 1905 (Heft 63 der von Beling herausgegebenen Strafrechtlichen 
Abhandlungen). — Der erste Vorschlag, einen Staatenverband gegen den 
Sklavenhandel zu gründen, rührt wohl von Montesquieu her. 
2) „Ce flöau qui a si longtemps desol& l’Afrique, degrade l’Europo 
et affligd I’humanitö.“* 
v. Liszt, Völkerrecht. 4. Aufl. 19
	        
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