290 IIL Buch. Regelung und Verwaltung gemeinsamer Interessen.
nach Amerika betrieben wurde, als eine Verletzung des europäischen
Völkerrechts bezeichnet. In dem zweiten Pariser Frieden vom
20. November 1815° wurden weitere Verhandlungen über die Frage
vereinbart, die in London 1817 und 1818, sowie auf dem Kongreß zu
Aachen 1818 und Verona 1822 stattfanden, aber ergebnislos verliefen.
England ging daher auf dem von ihm bereits seit 1810 ein-
geschlagenen Wege selbständig weiter vor und schloß mit einer
Reihe von Staaten Verträge ab, durch welche den Kriegsschiffen
der Vertragsstaaten das Recht zur Durchsuchung verdächtiger
Schiffe gegenseitig eingeräumt wurde.
2. Erst der sogenannte Quintupelvertrag vom 20. Dezember 1841,
zwischen England, Frankreich, Rußland, Österreich und Preußen
geschlossen (von Frankreich jedoch nieht ratifiziert), setzt jenen
theoretischen Grundsatz des Wiener Kongresses in Wirklichkeit um.*
Der Vertrag, dem Belgien 1848, das Deutsche Reich durch
Vertrag mit Großbritannien vom 29. März 1879 (R. G. Bl. 1880
S. 100) an Stelle Preußens beitraten, beruht (abgesehen von der
Gleichstellung des Sklavenhandels mit dem Seeraub) darauf, daß
in einer genau umschriebenen „verdächtigen Zone“, die den Atlan-
tischen Ozean zwischen Afrika und Amerika (also nicht das Mittel-
meer) sowie den westlichen Teil des Indischen Ozeans umfaßt,
den Kreuzern der Vertragsmächte das Recht der Durchsuchung
der des Sklavenhandels verdächtigen Schiffe eingeräumt wurde.
3) Additional- Artikel: „Da die hohen kontrahirenden Mächte auf-
richtig wünschen, die Maassregeln zu verfolgen, womit sie sich bereits
auf dem Congress zu Wien in Rücksicht der vollständigen und allgemeinen
Abschaffung des Sclavenhandels beschäftigt hatten, und auch schon, in ihren
Staaten, ihren Colonien und Unterthanen, jede und alle Art von Theilnahme
an diesem Handel, ohne Ausnahme untersagt haben; so verpflichten sie
sich, von neuem ihre Bemühungen zu vereinigen, um den endlichen Erfolg
der in der Deklaration vom 4ten (!) Februar 1815 aufgestellten Grundsätze zu
sichern, und ohne Zeitverlust durch ihre Gesandten an den Höfen zu London
und Paris die wirksamsten Maassnehmungen zu verabreden, damit dieser
an sich so verabscheuungswürdige, und den Gesetzen der Natur und der
Religion so offenbar zuwider laufende Handel, gänzlich und auf immer
abgeschafft werden möge.“
4) Abgedruckt bei Fleischmann S. 41.