Full text: Das Völkerrecht.

290 IIL Buch. Regelung und Verwaltung gemeinsamer Interessen. 
nach Amerika betrieben wurde, als eine Verletzung des europäischen 
Völkerrechts bezeichnet. In dem zweiten Pariser Frieden vom 
20. November 1815° wurden weitere Verhandlungen über die Frage 
vereinbart, die in London 1817 und 1818, sowie auf dem Kongreß zu 
Aachen 1818 und Verona 1822 stattfanden, aber ergebnislos verliefen. 
England ging daher auf dem von ihm bereits seit 1810 ein- 
geschlagenen Wege selbständig weiter vor und schloß mit einer 
Reihe von Staaten Verträge ab, durch welche den Kriegsschiffen 
der Vertragsstaaten das Recht zur Durchsuchung verdächtiger 
Schiffe gegenseitig eingeräumt wurde. 
2. Erst der sogenannte Quintupelvertrag vom 20. Dezember 1841, 
zwischen England, Frankreich, Rußland, Österreich und Preußen 
geschlossen (von Frankreich jedoch nieht ratifiziert), setzt jenen 
theoretischen Grundsatz des Wiener Kongresses in Wirklichkeit um.* 
Der Vertrag, dem Belgien 1848, das Deutsche Reich durch 
Vertrag mit Großbritannien vom 29. März 1879 (R. G. Bl. 1880 
S. 100) an Stelle Preußens beitraten, beruht (abgesehen von der 
Gleichstellung des Sklavenhandels mit dem Seeraub) darauf, daß 
in einer genau umschriebenen „verdächtigen Zone“, die den Atlan- 
tischen Ozean zwischen Afrika und Amerika (also nicht das Mittel- 
meer) sowie den westlichen Teil des Indischen Ozeans umfaßt, 
den Kreuzern der Vertragsmächte das Recht der Durchsuchung 
der des Sklavenhandels verdächtigen Schiffe eingeräumt wurde. 
  
3) Additional- Artikel: „Da die hohen kontrahirenden Mächte auf- 
richtig wünschen, die Maassregeln zu verfolgen, womit sie sich bereits 
auf dem Congress zu Wien in Rücksicht der vollständigen und allgemeinen 
Abschaffung des Sclavenhandels beschäftigt hatten, und auch schon, in ihren 
Staaten, ihren Colonien und Unterthanen, jede und alle Art von Theilnahme 
an diesem Handel, ohne Ausnahme untersagt haben; so verpflichten sie 
sich, von neuem ihre Bemühungen zu vereinigen, um den endlichen Erfolg 
der in der Deklaration vom 4ten (!) Februar 1815 aufgestellten Grundsätze zu 
sichern, und ohne Zeitverlust durch ihre Gesandten an den Höfen zu London 
und Paris die wirksamsten Maassnehmungen zu verabreden, damit dieser 
an sich so verabscheuungswürdige, und den Gesetzen der Natur und der 
Religion so offenbar zuwider laufende Handel, gänzlich und auf immer 
abgeschafft werden möge.“ 
4) Abgedruckt bei Fleischmann S. 41.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.