8 38. Die nicht-kriegerische Erledigung. 303
barung abgesehen, 30 Tage nicht übersteigt, stellen die streiten-
den Teile jede unmittelbare Verhandlung über den Streit ein; die
Verhandlung bleibt ausschließlich den vermittelnden Mächten über-
lassen. Auch wenn diese Bemühungen nicht zum Ziele führen
und die friedlichen Beziehungen zwischen den streitenden Mächten
abgebrochen sind, bleiben die vermittelnden Mächte mit der ge-
meinsamen Aufgabe betraut, jede Gelegenheit zu benutzen, um
den Frieden wieder herzustellen.
I. Die friedliche Beilegung völkerrechtlicher Streitigkeiten kann
auch dureh Schiedsspruch geschehen.’
1. Die Befugnis der Sehledsrichter ruht in der Mehrzahl der
Fälle auf einem besonderen Schiedsvertrag (compromissum) .der betei-
ligten Staaten, durch welche diese sieh verpfliehten, die Entscheidung
der zwischen ihnen entstandenen Streitigkeit dem Ausspruch der von
ihnen vereinbarten Schiedsriehter zu tibertragen.
Solche Schiedsverträge, schon in früherer Zeit nicht selten,
finden sich mit steigender Häufigkeit seit dem Beginn des 19. Jahr-
hunderts. Der bekannteste Schiedsspruch wurde in der Alabama-
frage zwischen England und den Vereinigten Staaten am 14. Sep-
tember 1872 gefällt. Er verurteilte die englische Regierung zur
Zahlung von 15!/, Millionen Dollars, weil sie geduldet hatte, daß
während des amerikanischen Bürgerkrieges Kreuzer der Südstaaten
in englischen Häfen ausgerüstet wurden (unten $ 42 II 2b).*
3) Vergl. A. Merignhac, Traitö thöorique et pratique de l’arbitrage.
1895. Ullmann 298. Rivier 366. d’Avril, De l’arbitrage international.
1898. Besson, L’arbitrage international et la codification du droit des gens.
1898. Walmigöre, De l’arbitrage international. 1898. Langlade, De la
clause compromissoire et des traites d’arbitrage permanent dans le droit
international moderne. 1899. — Eine Zusammenstellung der bisherigen Schieds-
sprüche gibt La Fontaine, Pasicrisie internationale. Histoire documen-
taires des arbitrages internationaux 1902 (R.J. XXXIV 349, 558, 623). De
Lapradelle et Politis, Recueil des arbitrages internationaux. 1. Band
1798 bis 1855. 1905. — Vergl. auch Politis oben $ 15 Note 6.
4) Der Schiedsspruch ist abgedruckt N.R.G. 2. s. 1 37; der Schieds-
vertrag zu Washington vom 8. Mai 1871 bei Fleischmann 8. 95. Vergl.
Geffken, Die Alabamafrage. 1872. R.J. I 152, 449; II 442, 452; IV 127.