304 IV.Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
Erwähnt sei auch, daß der Streit zwischen Deutschland einerseits,
Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika anderseits,
wegen der militärischen Aktion der letzteren auf Samoa durch den
Schiedsspruch des Königs von Schweden vom 14. Oktober 1902
erledigt worden ist.
2. Daneben aber findet sich in den zwischen einzelnen Staaten
geschlossenen Verträgen versehledensten Inhalts (vor allem in den von
Italien, Belgien, der Schweiz usw. geschlossenen Handelsverträgen)
die sogenannte kompromissarische Klausel, dureh welche die Vertrag-
schließenden sieh verpfliehten, alle bei Auslegung und Anwendung
des Vertrags sieh ergebenden Streitigkeiten einem Schiedsgericht zur
Entscheidung zu übertragen (oben $ 28 IID.
Das Deutsche Reich, das bisher die Aufnahme einer solchen
Klausel in seine Verträge abgelehnt hatte, hat sie in mehrere der
neuen Handelsverträge aufgenommen (oben $ 28 III). Ebenso findet
sie sich in einzelnen allgemeinen, auch vom Deutschen Reich
mitunterzeichneten, Verträgen. So im Postvereinsvertrag seit dem
9. Oktober 1874, in der Brüsseler Antisklavereiakte vom 2. Juli 1890
Art. LIV und LV, sowie in dem Vertrag über den Eisenbahn-
frachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (R.G. Bl. 1892 S.793) Art. 57.
3. Allgemeine Schiedsverträge sind diejenigen, durch welche
die sämtlichen zwischen den Vertragschließenden klinftig entstehenden
Streitigkeiten (sei es uneingeschränkt, sei es mit Ausnahme derjenigen
Streitigkeiten, bei welehen die Ehre oder die Unabhängigkeit des
Staates in Frage steht) einem Sehledsgericht überwiesen werden.
a) Solche Verträge sind bereits in früheren Jahren zwischen
einzelnen Staaten, insbesondere Mittel- und Südamerikas geschlossen
worden, ohne aber bisher greifbare Wirkung erzielt zu haben.
Hierher gehören die Verträge zwischen Portugal und den
Niederlanden vom 5. Juli 1894, zwischen Italien und Argentinien
vom 23. Juli 18985, zwischen Chile und Argentinien vom 28.: Mai
1902 u. a. Am umfassendsten ist der am 19. April 1890 zu
Washington zwischen den meisten Staaten „der drei Amerika“
5) Abgedruckt N.R.G. 2. s. XXIX 137 (nicht ratifiziert).