306 IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
britannien einerseits, Italien, Spanien, Schweden und Norwegen, der
Schweiz, dem Deutschen Reich, den Vereinigten Staaten anderseits;
der Schweiz einerseits, Belgien, Italien, den Vereinigten Staaten,
Österreich-Ungarn, Italien, Schweden und Norwegen anderseits; den
Vereinigten Staaten einerseits, Italien, Spanien anderseits; zwischen
Spanien und Portugal, Dänemark und den Niederlanden. Weitere
Vertragsabschlüsse stehen bevor, so daß binnen kurzem ein ganzes
System von permanenten Schiedsverträgen die Staaten der Völker-
rechtsgemeinschaft verbinden wird.
4. Die weit zurückreiehenden Vorschläge, einen ständigen Staaten-
gerichtshof für die Erledigung völkerrechtlieher Streitigkeiten einzu-
riehten, haben dureh die Haager Friedenskonferenz Verwirkliehung
gefunden.®
Die Beschlüsse der Haager Konferenz knüpfen unmittelbar
an die Vorschläge, die von der interparlamentarischen Friedens-
konferenz zu Brüssel 1895 ausgearbeitet worden sind.
Sie beruhen auf dem Gedanken eines Staatenverbandes (oben
8 17 I), durch welchen ein ständiger Schiedsgerichtshof gebildet
werden soll, dem die Vertragsstaaten die zwischen ihnen entstehen-
den Streitigkeiten zuweisen können, soweit sie es nicht vorziehen,
sie auf anderm Wege zur Erledigung zu bringen. Durch diese
Einschränkung wird die Souveränität der beteiligten Staaten in
vollem Umfange gewahrt und damit das wichtigste der Bedenken
beseitigt, die gegen jeden derartigen Vorschlag geltendgemacht zu
werden pflegten.
Die Beschlüsse der Haager Konferenz sind niedergelegt in
der ersten Konvention, dem „Abkommen zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle* vom 29. Juli 1899 (abgedruckt im An-
hang). Hier handelt der vierte Titel von der „Internationalen Schieds-
sprechung“ (De l’arbitrage international). Er zerfällt in drei Kapitel.
8) Vergl. Descamps, Die Organisation eines internationalen Schieds-
gerichtes. Autorisierte deutsche Übersetzung von A. K. Fried s.a. —
Verhandlungen des Instituts für Völkerrecht von 1873 bis 1875. — Das
wichtigste Auslegungsmittel der Konvention bildet der vortreffliche Bericht
von Descamps.