Full text: Das Völkerrecht.

306 IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. 
britannien einerseits, Italien, Spanien, Schweden und Norwegen, der 
Schweiz, dem Deutschen Reich, den Vereinigten Staaten anderseits; 
der Schweiz einerseits, Belgien, Italien, den Vereinigten Staaten, 
Österreich-Ungarn, Italien, Schweden und Norwegen anderseits; den 
Vereinigten Staaten einerseits, Italien, Spanien anderseits; zwischen 
Spanien und Portugal, Dänemark und den Niederlanden. Weitere 
Vertragsabschlüsse stehen bevor, so daß binnen kurzem ein ganzes 
System von permanenten Schiedsverträgen die Staaten der Völker- 
rechtsgemeinschaft verbinden wird. 
4. Die weit zurückreiehenden Vorschläge, einen ständigen Staaten- 
gerichtshof für die Erledigung völkerrechtlieher Streitigkeiten einzu- 
riehten, haben dureh die Haager Friedenskonferenz Verwirkliehung 
gefunden.® 
Die Beschlüsse der Haager Konferenz knüpfen unmittelbar 
an die Vorschläge, die von der interparlamentarischen Friedens- 
konferenz zu Brüssel 1895 ausgearbeitet worden sind. 
Sie beruhen auf dem Gedanken eines Staatenverbandes (oben 
8 17 I), durch welchen ein ständiger Schiedsgerichtshof gebildet 
werden soll, dem die Vertragsstaaten die zwischen ihnen entstehen- 
den Streitigkeiten zuweisen können, soweit sie es nicht vorziehen, 
sie auf anderm Wege zur Erledigung zu bringen. Durch diese 
Einschränkung wird die Souveränität der beteiligten Staaten in 
vollem Umfange gewahrt und damit das wichtigste der Bedenken 
beseitigt, die gegen jeden derartigen Vorschlag geltendgemacht zu 
werden pflegten. 
Die Beschlüsse der Haager Konferenz sind niedergelegt in 
der ersten Konvention, dem „Abkommen zur friedlichen Erledigung 
internationaler Streitfälle* vom 29. Juli 1899 (abgedruckt im An- 
hang). Hier handelt der vierte Titel von der „Internationalen Schieds- 
sprechung“ (De l’arbitrage international). Er zerfällt in drei Kapitel. 
  
8) Vergl. Descamps, Die Organisation eines internationalen Schieds- 
gerichtes. Autorisierte deutsche Übersetzung von A. K. Fried s.a. — 
Verhandlungen des Instituts für Völkerrecht von 1873 bis 1875. — Das 
wichtigste Auslegungsmittel der Konvention bildet der vortreffliche Bericht 
von Descamps.
	        
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