Full text: Das Völkerrecht.

336 IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung. 
Die Behandlung der Kriegsgefangenen ist vielfach durch die 
nationale Gesetzgebung geregelt. Beachtenswert insbesondere das 
französische Reglement vom 21. März 1893. 
V. Die kranken und verwundeten Soldaten sind durch die Genfer 
Konvention vom 22. August 1864 (Convention pour l’amölioration du 
sort des militaires blesses dans les armöes en campagne) geschützt.® 
Vereinbarungen zwischen einzelnen Staaten, um das Los 
der Verwundeten zu sichern und zu erleichtern, sind seit dem 
16. Jahrhundert wiederholt getroffen worden. Vom Jahre 1581 
bis zum Jahre 1864 werden 291 solche Verträge aufgezählt, die 
sich teilweise auch auf den Seekrieg beziehen. Seit der Mitte des 
19. Jahrhunderts zeigte sich infolge der veränderten Kriegführung 
eine rückläufige Bewegung, die im Krimkrieg, in dem italienischen 
Krieg und während des amerikanischen Bürgerkrieges deutlich zu 
Tage trat. Die Schlacht bei Solferino (24. Juni 1859) gab einem 
Schweizer Bürger, Dunant, den Anlaß, die Pflege verwundeter 
und kranker Soldaten im Feldzug, insbesondere die Gründung von 
Vereinen freiwilliger Krankenpfleger im Kriege, näher ins Auge zu 
fassen. Er und ein anderer Schweizer, Moynier, der Vorsitzende 
der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft, bestimmten die Schweizer 
Regierung, die übrigen Mächte zu einer Konferenz einzuladen, die 
vom 8. bis 22. August 1864 in Genf tagte. Das Ergebnis dieser 
Beratungen, die Genfer Konvention, wurde zuerst von zwölf 
Staaten unterzeichnet, aber 1864 nur von neun Staaten ratifiziert: 
von der Schweiz, Baden, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, 
Italien, Schweden und Norwegen und den Niederlanden. Seither 
sind beigetreten: Preußen, Hessen, Sachsen, Württemberg, Mecklen- 
  
8) Abgedruckt im Anhang, sowie bei Fleischmann 69. Vergl. 
Lueder, Die Genfer Konvention. 1876. Moynier, La fondation de la 
Croix-Rouge. 1903. R. Müller, Entstehungsgeschichte des Roten Kreuzes 
und der Genfer Konvention. 189”. Münzel, Untersuchungen über die 
Genfer Konvention. 1901. Gillot, La revision de la Convention de Geneve 
au point de vue historique et dogmatique. 1902. Moynier, La rövision 
de la convention de Geneve. Etude historique et critique suivie d’un projet 
de convention revisse. 1898. Boszkawski, R.J. XXXIV 199, 299, 442.
	        
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