841. Fortsetzung. Der Seekrieg. 349
kreuzende Schiffe (blocade par croisiöre) ausgeschlossen. Aber in
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts pflegten die Seemächte,
namentlich Frankreich und England, der bloßen Erklärung, daß ein
Küstenstrich blockiert sei, die Wirkung einer tatsächlichen Blockade
beizulegen (man denke an die Kontinentalsperre),. Das war die so-
genannte papierne Blockade, der blocus sur papier, blocus de cabinet,
auch blocus anglais genannt. Dieser Übung gegenüber bestimmte
die Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856: „Les blocus,
pour &tre obligatoires, doivent &tre effectifs, c’est-ä-dire maintenus
par une force suffisante pour interdire röellement l’accös du littoral
de l’ennemi.“ Die stationierten oder kreuzenden Schiffe müssen
also ausreichen, um den Zutritt soweit zu verwehren, daß der
Versuch einer Durchbrechung mit ernstlicher Gefahr verbunden ist,
Auf Fortdauer oder Unterbrechung der Kabelverbindung kommt es
dagegen nicht an. Die meisten Seemächte, auch Spanien und
Mexiko, nicht aber die Vereinigten Staaten, sind dieser Ver-
einbarung beigetreten. Doch haben die Vereinigten Staaten 1898
diesen Satz der Pariser Seerechtsdeklaration tatsächlich anerkannt
(Blockade von Kuba), so daß er heute als allgemein angenommen
bezeichnet werden kann. In den Staatsverträgen, so auch besonders
in denen des Deutschen Reichs mit den mittel- und südamerika-
nischen Staaten haben sich die Staaten vielfach noch ausdrücklich
zur Beobachtung dieser Rechtsregel verpflichtet. Vergl. z. B. die
oben $ 39 IV 1c angeführten Verträge Deutschlands mit Mexiko
und Salvador.
b) Die Mitteilung an die neutralen Mächte (Generalnotifikation),
daß von einem bestimmten Zeitpunkte angefangen ein be-
stimmtes Gebiet blockiert sei.
3. Die Rechtswirkung der Blockade besteht darin, daß den
Sehiffen aller, auch der neutralen Mächte, der Verkehr mit dem
blockierten Gebiet untersagt ist. Jeder Versuch, die Blockade zu
durchbrechen, hat mithin zur Folge, daß das bei diesem Versuch fest-
genommene Schiff mit seiner Ladung als gute Prise dem Blocklerenden
verfällt.