Full text: Das Völkerrecht.

841. Fortsetzung. Der Seekrieg. 349 
kreuzende Schiffe (blocade par croisiöre) ausgeschlossen. Aber in 
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts pflegten die Seemächte, 
namentlich Frankreich und England, der bloßen Erklärung, daß ein 
Küstenstrich blockiert sei, die Wirkung einer tatsächlichen Blockade 
beizulegen (man denke an die Kontinentalsperre),. Das war die so- 
genannte papierne Blockade, der blocus sur papier, blocus de cabinet, 
auch blocus anglais genannt. Dieser Übung gegenüber bestimmte 
die Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856: „Les blocus, 
pour &tre obligatoires, doivent &tre effectifs, c’est-ä-dire maintenus 
par une force suffisante pour interdire röellement l’accös du littoral 
de l’ennemi.“ Die stationierten oder kreuzenden Schiffe müssen 
also ausreichen, um den Zutritt soweit zu verwehren, daß der 
Versuch einer Durchbrechung mit ernstlicher Gefahr verbunden ist, 
Auf Fortdauer oder Unterbrechung der Kabelverbindung kommt es 
dagegen nicht an. Die meisten Seemächte, auch Spanien und 
Mexiko, nicht aber die Vereinigten Staaten, sind dieser Ver- 
einbarung beigetreten. Doch haben die Vereinigten Staaten 1898 
diesen Satz der Pariser Seerechtsdeklaration tatsächlich anerkannt 
(Blockade von Kuba), so daß er heute als allgemein angenommen 
bezeichnet werden kann. In den Staatsverträgen, so auch besonders 
in denen des Deutschen Reichs mit den mittel- und südamerika- 
nischen Staaten haben sich die Staaten vielfach noch ausdrücklich 
zur Beobachtung dieser Rechtsregel verpflichtet. Vergl. z. B. die 
oben $ 39 IV 1c angeführten Verträge Deutschlands mit Mexiko 
und Salvador. 
b) Die Mitteilung an die neutralen Mächte (Generalnotifikation), 
daß von einem bestimmten Zeitpunkte angefangen ein be- 
stimmtes Gebiet blockiert sei. 
3. Die Rechtswirkung der Blockade besteht darin, daß den 
Sehiffen aller, auch der neutralen Mächte, der Verkehr mit dem 
blockierten Gebiet untersagt ist. Jeder Versuch, die Blockade zu 
durchbrechen, hat mithin zur Folge, daß das bei diesem Versuch fest- 
genommene Schiff mit seiner Ladung als gute Prise dem Blocklerenden 
verfällt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.