Full text: Das Völkerrecht.

842. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte. 357 
zwei neutrale Staaten miteinander verbindet, ist die Beschädigung 
oder Zerstörung desselben als völkerrechtswidrig zu betrachten. 
In diesem Recht ist das weitere Recht enthalten, die Be- 
förderung von Nachrichten unter den gleichen Voraussetzungen zu 
verbieten oder nur nach vorgenommener Zensur der Depeschen 
zu gestatten. 
VII. Über die Zurückhaltung neutraler Schiffe (arr&öt de prince) 
(vergl. oben 8 21 IV 3). 
842. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.! 
I. Der Krieg erzeugt nicht nur ein Reehtsverhältnis zwischen den 
Kriegführenden, sondern aueh ein solches zwischen den Kriegführen- 
den und den nicht am Kriege beteiligten Mächten. 
Dieses Reehtsverhältnis, das eine wesentliche Verschiebung des 
Friedensverhältnisses darstellt, wird Neutralität genannt. Für die 
neutralen Mächte (die medii in bello) ist der Krieg eine res inter alios 
gesta: sie haben gegen die Kriegführenden den Anspruch, von den 
Feindseligkeiten unberührt zu bleiben; und sie haben den Krieg- 
führenden gegenüber die Verpflichtung, an den Feindseligkeiten keinen 
Anteil zu nehmen. Das Prinzip der Neutralität bedeutet Besehränkung 
des Kriegs auf die kriegführenden Mächte, 
Die Rechtsstellung der Neutralen tritt ohne weiteres mit dem 
Kriegszustande ein. Die am Krieg nicht beteiligten Staaten pflegen 
noch besondere Neutralitätserklärungen abzugeben; ihr Wert liegt 
lediglich darin, daß sie zunächst die Behörden und Staatsbürger, 
  
1) Schopfer, Le principe juridique de la neutralit& et son &volution 
dans l’histoiro du droit de la guerre. 1904 (R.G. II 632) Feraud-Giraud, 
R.G. I 291. Heilborn, Rechte und Pflichten der neutralen Staaten in 
bezug auf die während des Krieges auf ihr Gebiet übertretenden Angehörigen 
einer Armee und das dorthin gebrachte Kriegsmaterial der kriegführenden 
Parteien. 1888. Kleen, Lois et usages de la neutralitö d’apres le droit 
international conventionel et coutumier des Etats civilises. I. Bd. 1898, 
II. 1900. — Die Neutralitätserklärungen sowie die Erklärungen der Krieg- 
führenden während des spanisch-amerikanischen Krieges von 1898 sind 
abgedruckt N.R.G. 2.5. XXIX 25; die während des russisch -japanischen 
Krieges ergangenen in R.G. XI documents.
	        
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