Full text: Das Völkerrecht.

Vertrag zwischen Deutschland u.s.w. und der Türkei vom 13. Juli 1878: 387 
Preussen, und den Herrn Felix Hippolyte Desprez, Staatsrath, bevoll- 
mächtigten Minister erster Klasse, beauftragt mit der Leitung der politischen 
Angelegenheiten im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, 
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Jross- 
britannien und Irland, Kaiserin von Indien: den sehr ehrenwerthen Benjamin 
Disraeli, Grafen von Beaconsfield, Vicomte Hughenden, Pair des Parlaments, 
Mitglied des sehr ehrenwerthen Geheimen Rathes Ihrer Majestät, Ersten Lord 
des Schatzes Ihrer Majestät und Ersten Minister von England, den sehr 
ehrenwerthen Robert Arthur Talbot Gasooyne Cecil Marquis von Salisbury, 
Grafen von Salisbury, Vicomte Cranborne, Baron Cecil, Pair des Parlaments, 
Mitglied des sehr ehrenwerthen Geheimen Rathes Ihrer Majestät, Ersten Staats- 
sekretär Ihrer Majestät im Auswärtigen Amte, und den sehr ehrenwerthen 
Lord Odo William Leopold Russell, Mitglied des Geheimen Rathes Ihrer 
Majestät, Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei 
Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen, 
Se. Majestät der König von Italien: den Herrn Ludwig Grafen Corti, 
Senator, Ihren Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und den Herrn 
Eduard Grafen von Launay, Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten 
Botschafter bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen, 
Se. Majestät der Kaiser Aller Reussen: den Herrn Alexander Fürsten 
Gortschacow, Ihren Reichskanzler, don Herrn Peter Grafen von Schouvaloff, 
General der Kavallerie, Ihren General- Adjutanten, Mitglied des Reichsrathes 
und Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer 
Britischen Majestät, und den Herrn Paul von Oubril, Wirklichen Geheimen 
Rath, Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Sr. Maje- 
stät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen, und 
Se. Majestät der Kaiser der Ottomanen: Alexander Caratheodory Pascha, 
Ihren Minister der öffentlichen Arbeiten, Mehemed Ali Pascha, Muschir 
Ihrer Armeen, und Sadoullah Bey, Ihren ausserordentlichen und bevollmäch- 
tigten Botschafter bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen, 
welche zufolge des Vorschlages des Oesterreichisch - Ungarischen Hofes und 
auf die Einladung des Deutschen Hofes sich in Berlin vereinigt haben, ver- 
sehen mit Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden worden sind. 
Nach glücklich unter ihnen hergestelltem Einverständniss sind die- 
selben über folgende Bestimmungen übereingekommen: 
Art. 1. Bulgarien wird zu einem autonomen und tributpflichtigen 
Fürstenthum unter der Oberherrlichkeit Sr. Kaiserlichen Majestät dos Sultans 
erhoben; es soll eine christliche Regierung und eine Nationalmiliz erhalten. 
Art.2. Das Fürstenthum Bulgarien wird folgende Gebietstheile umfassen: 
Die Grenze folgt im Norden dem rechten Donauufer von der früheren 
serbischen Grenze bis zu einem durch eine europäische Kommission noch 
zu bestimmenden Punkte östlich von Silistria und wendet sich von dort 
nach dem Schwarzen Meere südlich von Mangalia, welches mit dem 
rumänischen Gebiete vereinigt wird. Das Schwarze Meer bildet die Ost- 
grenze von Bulgarien. Im Süden steigt die Grenze von der Mündung des 
aches, in dessen Nähe die Dörfer Hodzakiöj, Selam-Kiöj, AivadSik, 
Kulibe, Sudzuluk liegen, den Thalweg desselben hinauf, durchschneidet 
quer das Thal des Deli Kamöik, geht südlich an Belibe und Kemhalik und 
nördlich an Hadzimahale vorbei, nachdem sie den Deli Kamizik 2'/, Kilo- 
meter oberhalb Öengei überschritten hat, erreicht den Kamm an einem 
zwischen Tekenlik und Aidos-bredza gelegenen Punkte und folgt demselben 
über den Karnabad Balkan, Prisevica Balkan, Kazan Balkan nördlich von 
Kotel bis zum Demir Kapu. Sie geht durch die Hauptkette des grossen 
Balkans weiter, welchem sie in seiner ganzen Ausdehnung bis zum Gipfel 
von Kosica folgt. 
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