83. Geschichte des Völkerrechts. 27
halten, muß die hier gelegenen Festungen schleifen, sich der See-
gesetzgebung Österreichs anschließen, dessen Seepolizei dulden und
Österreich-Ungarn das Durchzugsrecht durch dieses Gebiet ge-
statten. Serbien und Rumänien, bis dahin halbsouveräne
Staaten unter türkischer Oberherrlichkeit, wurden jetzt in ihrer
Selbständigkeit anerkannt. Sie übernahmen einen entsprechenden
Teil der türkischen Staatsschuld und verpflichteten sich, die volle
Gleichstellung aller Religionen und Konfessionen durchzuführen.
Die Frage der konsularischen Gerichtsbarkeit wurde spätern Ver-
einbarungen vorbehalten.
Der Vertrag befaßte sich ferner mit der Donauschiffahrt (unten
$ 27 1I), regelte die russischen Erwerbungen in Kleinasien und ver-
pflichtete in dem Art. 61 die Türkei, für die Sicherheit der Ar-
menier gegen Tscherkessen und Kurden zu sorgen. Art. 62 ist
der Durchführung der religiösen Freiheit in der Türkei und dem
Schutzrecht der christlichen Mächte über ihre Angehörigen gewidmet.
Im großen und ganzen haben die auf die orientalische Frage
bezüglichen Abmachungen der Mächte hingereicht, um den Frieden
zu bewahren, trotz der Eifersucht nicht nur der Großmächte, sondern
vor allem der in buntem Gewirr die Balkanhalbinsel bewohnenden
Nationalitäten. Auch während des Aufstandes von Kreta und des
griechisch-türkischen Krieges von 1897 erhielt sich, wenigstens
äußerlich, die Einigkeit der Mächte, obwohl (März 1898) Deutsch-
land und Österreich-Ungarn aus dem europäischen Konzert sich
zurückzogen; durch den Friedensschluß (Präliminarfriede vom
18. September 1897, definitiver Friede vom 14. Dezember 1897)
wurde die Integrität der Türkei gewahrt, während die griechische
Finanzverwaltung unter die Kontrolle der Großmächte kam; Kreta
erhielt in der Verfassung vom April 1899 die Stellung eines halb-
souveränen Staates unter türkischer Oberhoheit.” Durch das öster-
—TIMR G.2.s. XXVIIL 630, XXX 26. — De Stieglitz, L’ile de
Cröte, le blocus pacifique et le plebiscite international. 1899. Streit,
R.G. IV 61, 446; VI1 5, 303; X 222, 345. Couturier, La situation de
la Cröte au point de vue du droit international. 1900.