Full text: Das Völkerrecht.

83. Geschichte des Völkerrechts. 29 
reichende Herrschaft; die Berliner Kongokonferenz vom 15. No- 
vember 1884 bis Februar 1885 (Schlußakte vom 26. Februar 1885)? 
trat den übertriebenen Ansprüchen Englands (englisch - portugiesischer 
Vertrag vom 26. Februar 1884) im Kongobecken entgegen, aner- 
kannte den unabhängigen Kongostaat und vereinbarte die Handels- 
freiheit in dem gesamten Kongobecken; zugleich wurden Rechts- 
regeln über den Erwerb der Gebietshoheit an den Küsten Afrikas 
aufgestellt (unten $ 10 III). Unverrückt behielt England sein großes 
afrikanischee Ziel im Auge: durch die Verbindung seiner nord- 
und südafrikanischen Besitzungen alle übrigen Nebenbuhler aus dem 
Felde zu schlagen. Die Eroberung des seit 1885 unabhängigen 
Sudan (1899) brachte es diesem Ziele wesentlich näher.! 
Interessanter noch gestaltete sich das Vordringen der Mächte 
in Asien. Rußland erwarb Merw (1884) und rückte immer näher 
an die Grenzen von Persien und Afghanistan. England eroberte 
Birma (1885) und Frankreich gründete sein großes hinterindisches 
Kolonialreich durch die Erwerbung von Tonking (1883) sowie durch 
seine Schutzherrschaft über Anam und Kambodja. Bald aber sollten 
den europäischen Mächten gefährliche Rivalen entgegentreten. Der 
chinesisch-japanische Krieg von 1894 (Frieden zu Simonoseki 
vom 17. April 1895) führte Japan nicht nur als vollberechtigtes. 
Glied in den Kreis der Völkerrechtsgemeinschaft, sondern sicherte 
ihm zugleich, trotz der unfreundlichen Haltung von Rußland, Frank- 
reich und Deutschland, seine Stelle unter den Weltmächten.!! Im 
spanisch-amerikanischen Kriege von 1898 (Friede von Paris 
vom 9. Dezember 1898), durch den die spanische Kolonialmacht 
  
9) Abgedruckt im Anhang. — Sie ist unterzeichet von Deutschland, 
Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, den Vereinigten Staaten 
von Amerika, Frankreich, Großbritannien; Italien, den Niederlanden, Por- 
tugal, Rußland, Schweden und Norwegen sowie der Türkei. — Vergl. 
N.R.G. 2.5. X 199. 
10) Über die Rechtstellung des Sudan unten 88 III2. Vergl. Blan- 
chard, R.G. X 169. Cocheris, Situation internationale de l’Egypte et 
du Soudan. 1903. v.Grünau, Die staats- und völkerrechtliche Stellung 
Ägyptens. 1903. 
11) Vergl. die oben $ 1 Note 1 angeführte Literatur.
	        
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