$ 32. Gesetzgebung und Rechtspflege. 2. Privatrecht und Prozeß. 229
IV. Materiell gemeinsames Becht.
1. Das internationale Abkommen vom 14. Oktober 1890 über den Eisen
bahnfrachtverkehr enthält die ersten Ansätze zu einem internationalen
Handelsgesetzbuch nebst den einschlagenden zivilprozessualen Bestim-
mungen (oben 829 IV 3).
2. Die internationale Wechselordnung vom 23. Juli 1912°), be-
schlossen im Haag 1912 nach langen, bis 1878 zurückreichenden Be-
ratungen, der sich fast alle Staaten des kontinentalen Europas sowie
Mittel- und Südamerikas angeschbossen haben, beruht im wesentlichen
auf dem deutschen Recht, nähert sich in einzelnem dem englisch-
amerikanischen Recht und gewährt durch verschiedene Vorbehalte ab-
weichendem Landesrecht fortdauernde Geltung. Die Verhandlungen
über ein einheitliches Scheckrecht werden fortgesetzt. Dagegen
haben die Verhandlungen über das Handelsrecht, die 1886 zu
Antwerpen, 1888 zu Brüssel, 1889 zu Paris, 1905 zu Brüssel zwischen
den Vertretern der Mächte stattgefunden haben, bisher zu keinem
Ergebnis geführt. a.
3. Das Seeprivatrecht betreffen die beiden Abkommen vom 23. Sep-
tember 1910 (R.G.Bl.1913 S.49) betr. die einheitliche Feststellung
von Regeln a) über den Zusammenstoß von Schiffen, b) über
die Hilfeleistung und.Bergung in Seenot (Ansprüche auf
Schadenersatz und angemessene Vergütung). Die beiden Abkommen sind
ratifiziert von Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Frankreich,
Großbritannien, Mexiko, den Niederlanden, Rumänien; ferner von Ita-
lien, Dänemark, Portugal, Norwegen, Schweden (R.G.Bl.1913 S. 567,
581, 702, 740, #47, 764), Brasilien und Japan (R.G.Bl.1914 S.5, 15).
Das zweite allein haben ratifiziert die Vereinigten Staaten, das erste
Nikaragua (R.G.B1.1913 S.89, 707). Das deutsche Ausführungsgesetz
ist vom 7.Januar 1913 (R.G.Bl.1913 S.49, 90).
Die beiden Abkommen sind das Ergebnis der Brüsseler Konfe-
renzen von 1905, 1909 und 1910. Auf diesen Konferenzen
wurde aber auch über die Vereinheitlichung der für die be-
schränkte Haftung der Reeder sowie für die Hypotheken und Privi-
legien an Seeschiffen geltenden Rechtssätze verhandelt. Die Verhand-
lungen dauern fort!P).
9) Text in. Jahrbuch 1268. Schlußprotokoll der Konferenz in N. Z. XXIII
661. Die dem Reichstage zugegangene Denkschrift in N. Z. XXIII 374. Vgl. Jitta,
Jahrbuch 11218, Meyer, Das Weltwechseliecht. 2 Bände. 1909. Adler, H. St.
VIII 655. — Meyer, Das Weltscheckrecht. 2 Bände. 1913. G.Cohn, H.St.
vI1 231.
10) Vgl. das dem deutschen Reichstag am 1. Dezember 1913 vorgelegte Weiß-
buch (Drucksachen Nr. 1223). Abgedruckt Jahrbuch II 402.