Object: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Widerruf — 495 
8 verheiratete Frau, die zum Vormunde 109 
bestellt ist, zu entlassen, wenn der 
Mann seine Zustimmung zur Über— 
nahme oder zur Fortführung der Vor- 1397, 
mundschaft versagt oder die Zu- 
stimmung widerruft. Diese Vorschrift 1525 
findet keine Anwendung, wenn der 
Mann der Vater des Mündels ist. 530 
1895. 
1911 Für einen abwesenden Volljährigen 81 
ist ein Abwesenheitspfleger zu bestellen, 
wenn ersterer durch Erteilung eines 2253, 
Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge 
getroffen hat, aber Umstände ein- 
getreten sind, die zum W. des Auftrags 
oder der Vollmacht Anlaß geben. 2257 
130 Willenserklärung s. Willens- 
erklärung — Willenserklärung. 
Zustimmung. 
183 Die vorherige Zustimmung (Ein- 27 
willigung) ist bis zur Vornahme des 
Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit 1643 
nicht aus dem ihrer Erteilung zu 
Grunde liegenden Rechtsverhältnisse 
sich ein anderes ergiebt. Der W. 168 
kann sowohl dem einen als dem 
anderen Teilegegenüber erklärt werden. 178 
Widerrufllichkeit. 1830 
790 Anvweisung s. Anweisung — An- 130 
weisung. 
671 Auftrag s. Auftrag — Auftrag. 183 
658 Auslobung s. Auslobung — Aus- 
610 
lobung. 
Darlehen. » 
W. des Versprechens der Hingabe 
eines Darlehens s. Darlehen — Dar- 
lehen. 
Ehescheidung. 
1584 W. von Schenkungen s. Ehe — Ehe- 
Art. 
scheidung. 
Einführungsgesetz. 
76 f. Widerruf — Güterrecht § 1405. 
Hô s. Widerruf—Geschäftsfähigkeit 8 109. 
763 s. Verein — Verein 8§ 27. 
  
Widerrufsberechtigter 
Geschäftsfähigkeit s. Wderru# — 
Geschäftsfähigkeit. 
Güterrecht. 
1405, 1448, 1452, 1561 s. Widerruf 
— Güterrecht. 
s. Errungenschaftsgemeinschaft 
— Güterrecht. 
Schenkung s. 
Schenkung. 
Stiftung s. Widerruf — Stiftung. 
Testament. 
2270 W. eines Testaments oder einer 
einzelnen in einem Testamente ent- 
haltenen Verfügung s. Erblasser — 
Testament. 
W. des durch Testament erfolgten 
Widerrufs einerletztwilligen Verfügung 
. Erblasser — Testament. 
Verein. 
W. der Bestellung des Vorstandes s. 
Verein — Verein. 
Verwandtschaft 1690 s. Widerrut 
— Vormundschaft 1830. 
Vollmacht. 
W. der Vollmacht s. Vollmacht — 
Vollmacht. 
s. Widerruf — Vollmacht. 
Vormundschaft s. Widerruf — 
Vormundschaft. 
Willenserklärung s. Willens- 
erklärung — Willenserklärung. 
Zustimmung s. Widerruf — Zu- 
stimmung. 
Schenkung — 
Widerrufsberechtigter s. auch Widerruf. 
532 
533 
Schenkung. 
Der Widerruf einer Schenkung ist 
ausgeschlossen, wenn seit dem Zeit- 
punkt, in welchem der W. von dem 
Eintritte der Voraussetzungen seines 
Rechtes Kenntnis erlangt hat, ein 
Jahr verstrichen ist. 
Auf das Widerrufsrecht kann erst 
verzichtet werden, wenn der Undank 
dem W. bekannt geworden ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.