Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

18 Einleitung. 
Belgien und den Niederlanden vom 19. April 1839 (Fleischmann 35, 
Strupp I 265) traten, für dauernd neutral erklärt und die Neutralität 
unter die Garantie der Großmächte gestellt (unten 8 6 IV). 
3. Durch das an kriegerischen Ereignissen wie an inneren Un- 
ruhen reiche vierte Jahrzehnt wurde die Stellung der Großmächte zu- 
einander wesentlich verschoben. Die Gründung des deutschen Zoll- 
vereins 1833 bildete den Ausgangspunkt für den engeren Zusam- 
menschluß der deutschen Staaten unter preußischer Führung. Frank- 
reich unterwarf in hartem Kampfe Algier seiner Herrschaft (1830). 
England drang in Indien vor (Pendschabgebiet), zwang durch den 
Opiumkrieg (1840—1842) China zur Abtretung von Hongkong und 
zur Eröffnung von fünf chinesischen Häfen für den europäischen Han- 
del und erweiterte in Hinterindien sein Gebiet gegen Osten. Der sieg- 
reiche Aufstand Mehemed Alis, des Paschas von Ägypten, drohte die 
Einigkeit der Großmächte und den Frieden Europas zu stören. 1840 
schlossen sich Rußland, England, Österreich und Preußen gegen 
Frankreich zusammen; der von diesem unterstützte Mehemed Ali 
mußte Syrien räumen und behielt nur die erbliche Herrschaft über 
Ägypten unter der Oberhoheit der Türkei. Die Schließung des Bosporus 
und der Dardanellen (unten $ 26 II 4) wurde durch den Vertrag der 
Großmächte mit der Türkei vom 13. Juli 1841 (Fleischmann 39, Strupp 
I 279), dem 1842 Belgien, Dänemark, Schweden und Norwegen bei- 
traten, als alte Rechtsregel feierlich anerkannt. In dieselbe Zeit fällt 
der Quintupelvertrag vom 20. Dezember 1841 zur Unterdrückung des 
Handels mit afrikanischen Negern (unten $ 37; Fleischmann 41, Strupp 
1 392). Das Revolutiansjahr 1848 blieb dagegen ohne Bedeutung für 
den Besitzstand der europäischen Mächte. In dem folgenden Jahrzehnt 
führten die drei Kriege um Schleswig-Holstein gegen Dänemark 
zu dem von den fünf Großmächten und von Schweden unterzeichneten 
Londoner Vertrag vom 8.Mai 1852 (Strupp I 233), durch den, um 
den Bestand der dänischen Monarchie zu wahren, eine neue Thronfolge- 
ordnung für das Königreich Dänemark und für die Herzogtümer fest- 
gestellt wurde. Dann brachte die russische Forderung des Schutz- 
rechts über alle griechischen Christen des türkischen Reiches den 
Krieg der Westmächte gegen Rußland (Krimkrieg 1853—1856) zum 
Ausbruch. Er endete mit dem dritten Pariser Frieden vom 30. März 
1856 (s. Anhang). 
IV. Periode: von 1856 bis 1878. 
1. Für die Weiterbildung des Völkerrechts war der Pariser Friede 
von größter Bedeutung?). Die Türkei, deren Neugestaltung England 
  
  
7) Gourdon, Histoire du congr&s de Paris. 1857. — Bowles, The declar- 
ation of Paris 1856. 1890. Niemeyer I 59. Aufzählung der beigetretenen Staaten 
bei Fleischmann 57, Strupp I 403.
	        
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