26 Einleitung.
nisch-amerikanischen Kriege von 1898 (Frieden von Paris vom
9. Dezember 1898), durch den die spanische Kolonialmacht vernichtet
wurdc, verließen die Vereinigten Staaten Amerikas das erstemal unter
entschiedener Betonung des Imperialismus die alte Monroedoktrin; mit
der Angliederung der Philippinen und Portorikos, sowie mit der Rege-
lung der kubanischen Verhältnisse rückten sie in den Wettbewerb der
übrigen GroßBmächte um den Einfluß im fernen Orient ein!?). Seither
ist der stille Ozean zum Mittelpunkt der Weltgeschichte geworden.
4. Der langandauernde Frieden zwischen den europäischen Groß-
mächten hatte in den verschiedensten Richtungen den engeren Zu-
sammenschluß der Staaten zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke wesent-
lich gefördert. Die Zahl der „Unionen“ (unten $ 19) vermehrte sich,
und ihre Bedeutung wuchs in ungeahntem Maße. Der Allgemeine Post-
verein von 1874 erweiterte sich 1878 zum Weltpostverein und um-
faßte allmählich die gesamte zivilisierte und nicht zivilisierte Welt;
andere Unionen (zum Schutz des literarischen wie des gewerblichen
Eigentums usw.) folgten. Zahlreich waren aber auch sonst die auf das
„internationale Verwaltungsrecht‘ bezüglichen Verträge, unter denen,
neben den Konventionen zum Schutz gegen Cholera und Pest (unten
$ 34), die Brüsseler Antisklavereiakte von 1890 (unten & 37) besondere
Erwähnung beansprucht. Schwankend war die Handelspolitik der
Staaten. Die Periode des Freihandels wurde durch eine Zeit der Schutz-
zollpolitik abgelöst (Deutschland seit 1879; Frankreich, Rußland, Öster-
reich-Ungarn), die in den neunziger Jahren des 19. Jahrhunderts ge-
mäßigtere Bahnen einschlägt (die deutschen Handelsverträge unter
Caprivi seit 1891), um mit der Wende der beiden Jahrhunderte abermals
in eine hochschutzzöllnerische Strömung einzumünden (Dingley-Tarif
in den Vereinigten Staaten 1897, deutscher Zolltarif von 1902, Chamber-
lain in Großbritannien).
5. Trotz der vereinzelten kriegerischen Zusammenstöße, die das
letzte Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts aufweist, schien eine neue Periode
des Völkerrechts mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts einsetzen
zu wollen. Die erste Haager Friedenskonferenz bedeutete, obwohl die
Erörterungen über die Beschränkung der Rüstungen ergebnislos blie-
ben, nicht nur einen wichtigen Fortschritt in der Humanisierung des
Krieges, sondern sie eröffnete zugleich durch die Einsetzung eines stän-
digen Schiedsgerichtshofes die Möglichkeit einer auf dem Rechtswege
erfolgenden Austragung der Staatenstreitigkeiten.
19) Der Friedensvertrag ist abgedruckt bei Strupp IIl11 und N.R.G. 2.
8. XXXII 74 Vgl. De Olivart, R.G. IV 577; V 358, 499; VII541; IX 161;
X 577; XII469. Randolph, The law and policy of annexation (Philippinen
und Kuba) 1%1. Lebrand, La guerre hispano-ame£ricaine et le droit des gen«.
194. Benton, Internat. law and diplomacy of the spanish-american war. 1909.