20 Entsagung Herzog Ottos 1375.
an die Markgrafen und die der meißnischen und thüringischen an die
Landgrafen. 932) Im folgenden Jahre 1374 zogen die Markgrafen von
Meißen den Landgrafen mit einem großen Heere zu Hülfe. 33) Diesen
vereinigten Kräften konnten Otto und der Bund der Sterner nicht
Widerstand leisten und bald war der ganze Bund aufgelöst, so daß
sich seine Mitglieder schämten, Theilnehmer gewesen zu sein. 34) Herzog
Otto mußte allen seinen Ansprüchen feierlich entsagen und ebenso mußte
seine Mutter, Elisabeth, eine eigene Verzichtsurkunde ausstellen.)
Jedoch weder die kaiserliche Belehnung noch die Verzichtleistung des
Weibsstammes hätten genügt, um die Erbverbrüderung völlig wirksam
und rechtsgiltig zu machen. Die Gesammtbelehnung und Bestätigung
der Erbverbrüderung mußte auch von den Fürsten erlangt werden,
von denen Hessen oder Meißen Güter zu Lehen trugen. In dieser
Beziehung war vor Allem wichtig der Kurfürst von Mainz, von dem
die Landgrafen von Hessen sehr beträchtliche Städte, wie Frankenberg,
Grimmenberg, Melsungen u. a., sowie viele Vogteien über Klöster und
Gerichte zu Lehen trugen. Doch finden wir erst in dem Jahre 1378
die Bestätigung des Erzbischofs Ludwig von Mainz, der die Mark-
grafen von Meißen mit allen Lehen, die die Landgrafen von Hessen
von dem Stifte zu Mainz tragen, gemäß der Erbverbrüderung be-
lehnt. 30) Jedoch scheint die Giltigkeit dieser Belehnung später be-
— — — —
32) Urkunden über die Erbhuldigung von Dresden, Freyberg, Leipzig, Gotha u. s. w.
erwähnt Estor Orig. Juris. Pub. Hass. p. 205.
33) Eine Aufzählung der Ritter, die sich in ihrem Heere befanden, in dem Ar-
chiv für sächsische Geschichte. 1865 Bd. III. p. 134.
34) „Ita confuderunt eos quod illi, qui fuerant in en societate, verecundaban-
tur fuisse de illis“ Anonymi Historia de Lantgr. ap. Pistor. I. p. 1351.
35) Die Entsagungsurkunde des Herzogs Otto vom 12. Juli 1375 bei
Schmincke Monumenta Hass. Bd. III. p. 114: Wir Otto — bekennen öffentlich —
daß Wir gruntliche ond ewigliche gerichtet und gesunt sin mit den Hochgebornen
Fursten — umb alle ansprache, dy wir zu en addir zu erme Lande bisher gehat
habe. — Die Verzichtsurkunde der Herzogin Elisabeth vom Montage nach Peter
und Paul (3. Juli) 1375 bei Schmincke Untersuchung über Otto des Schützen Be-
gebenheiten u. s. w. Beilage IV.
36) Salza 25. Mai 1378 Org. Urk. des Dresd. St. Arch. S. Anhang II.