Full text: Die Erbverbrüderungen zwischen den Häusern Sachsen und Hessen und Sachsen, Brandenburg und Hessen.

20 Entsagung Herzog Ottos 1375. 
an die Markgrafen und die der meißnischen und thüringischen an die 
Landgrafen. 932) Im folgenden Jahre 1374 zogen die Markgrafen von 
Meißen den Landgrafen mit einem großen Heere zu Hülfe. 33) Diesen 
vereinigten Kräften konnten Otto und der Bund der Sterner nicht 
Widerstand leisten und bald war der ganze Bund aufgelöst, so daß 
sich seine Mitglieder schämten, Theilnehmer gewesen zu sein. 34) Herzog 
Otto mußte allen seinen Ansprüchen feierlich entsagen und ebenso mußte 
seine Mutter, Elisabeth, eine eigene Verzichtsurkunde ausstellen.) 
Jedoch weder die kaiserliche Belehnung noch die Verzichtleistung des 
Weibsstammes hätten genügt, um die Erbverbrüderung völlig wirksam 
und rechtsgiltig zu machen. Die Gesammtbelehnung und Bestätigung 
der Erbverbrüderung mußte auch von den Fürsten erlangt werden, 
von denen Hessen oder Meißen Güter zu Lehen trugen. In dieser 
Beziehung war vor Allem wichtig der Kurfürst von Mainz, von dem 
die Landgrafen von Hessen sehr beträchtliche Städte, wie Frankenberg, 
Grimmenberg, Melsungen u. a., sowie viele Vogteien über Klöster und 
Gerichte zu Lehen trugen. Doch finden wir erst in dem Jahre 1378 
die Bestätigung des Erzbischofs Ludwig von Mainz, der die Mark- 
grafen von Meißen mit allen Lehen, die die Landgrafen von Hessen 
von dem Stifte zu Mainz tragen, gemäß der Erbverbrüderung be- 
lehnt. 30) Jedoch scheint die Giltigkeit dieser Belehnung später be- 
— — — — 
32) Urkunden über die Erbhuldigung von Dresden, Freyberg, Leipzig, Gotha u. s. w. 
erwähnt Estor Orig. Juris. Pub. Hass. p. 205. 
33) Eine Aufzählung der Ritter, die sich in ihrem Heere befanden, in dem Ar- 
chiv für sächsische Geschichte. 1865 Bd. III. p. 134. 
34) „Ita confuderunt eos quod illi, qui fuerant in en societate, verecundaban- 
tur fuisse de illis“ Anonymi Historia de Lantgr. ap. Pistor. I. p. 1351. 
35) Die Entsagungsurkunde des Herzogs Otto vom 12. Juli 1375 bei 
Schmincke Monumenta Hass. Bd. III. p. 114: Wir Otto — bekennen öffentlich — 
daß Wir gruntliche ond ewigliche gerichtet und gesunt sin mit den Hochgebornen 
Fursten — umb alle ansprache, dy wir zu en addir zu erme Lande bisher gehat 
habe. — Die Verzichtsurkunde der Herzogin Elisabeth vom Montage nach Peter 
und Paul (3. Juli) 1375 bei Schmincke Untersuchung über Otto des Schützen Be- 
gebenheiten u. s. w. Beilage IV. 
36) Salza 25. Mai 1378 Org. Urk. des Dresd. St. Arch. S. Anhang II.
	        
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