42 Erneuerung der Erbverbrüderung
vertrag zwischen dem Kurfürsten August und dem Markgrafen Albrecht
von Brandenburg Artikel 7 beschlossen worden (11. Septbr. 1553). 101)
Im Frühjahre 1554 (25. März) forderte Landgraf Philipp den Kur—
fürsten August auf, auch die Erneuerung der Erbverbrüderung ins
Werk zu setzen.102) Sowohl der Kurfürst August als die sächsischen
Herzöge gingen bereitwillig darauf ein; 108) jedoch zogen sich die höchst
langwierigen Verhandlungen zwischen den verschiedenen Höfen über Zeit
und Ort der Zusammenkunft noch bis in das Frühjahr des nächsten
Jahres hin. 104) Endlich kamen die Kurfürsten August von Sachsen
und Joachim von Brandenburg, die Herzöge Johann Friedrich der
Mittlere und Johann Wilhelm von Sachsen, die Markgrafen Johann,
Georg Friedrich und Hans Georg von Brandenburg, sowie Landgraf
Philipp von Hessen mit seinen Söhnen Wilhelm und Ludwig am 6.
März (Mittwoch nach Invocavit) 1555 zu Naumburg zusammen. 105)
Bei den Verhandlungen über die Erneuerung der Erbeinigung wurde
von brandenburgischer Seite der Eintritt in die Erbverbrüderung zur
Sprache gebracht, „da sie (die brandenburgischen Fürsten) gleich wol,
wenn sie alle mit Tod abgingen, die verlassnen Lande uff der Werlt
niemandts lieber gonnen wolten, dann den obgemelten Häusern.“ Zu-
gleich machte Brandenburg den Vorschlag, die Bestätigung der frühern
Erbverbrüderung von 1457 jetzt nachträglich bei Kaiser und Reich
nachzusuchen. 106) Man gab jedoch diesem Antrag keine weitern Folgen;
wahrscheinlich hielt man den Zeitpunkt nicht für geeignet, die kaiser-
101) Ranke deutsche Geschichte Bd. V. S. 262.
102) Schriften, die Verneuerung der Erbverbrüderung betreffend, 1555 FVol. 1.
Dresd. St.-Arch.
103) a. a. O. Fol. 2. 4. *½m
104) Die ganze hierauf bezügliche Correspondenz theils in Originalien, theils
in Abschriften in Dr. Kommerstädts Schriften betreffend die Erbverbrüderung 1555.
Dresd. St.-Arch.
105) J. S. Müller Annales S. 125. Naumburgische Handlungen 1555 Fol.
136. Dresd. St.-Arch.
106) a. a. O. Fol. 109.