50) Conferenz zu Jüterbogk 1574.
Mühe überheben zu können, bei den andern geistlichen Kurfürsten
um Zustimmung nachzusuchen. Auch erfolgte natürlich die Collegiat-
versammlung der rheinischen Kurfürsten, auf die sie der Kurfürst von
Mainz vertröstet hatte, niemals. 132) —
Die ganze Angelegenheit blieb hiernach liegen, bis im Jahre
1574 Landgraf Wilhelm von Hessen und Kurfürst Johann Georg
zur Wiederaufnahme der Verhandlungen aufforderten. 133) Der Kur-
fürst von Sachsen lud hierauf zu einer Conferenz der Räthe nach
Jüterbogk ein, 1341) die den 13. Dezember 1574 stattfand. Die kur-
sächsischen Räthe versuchten daselbst die Ansicht aufzustellen, zu der
kaiserlichen Confirmation der Erbverbrüderung sei die vorherige Zu-
stimmung der Churfürsten nicht nothwendig, „sintemal Anfelle zu ver-
leihen keine alienatio einiges Stuckes were, so dem heiligen Reiche
abgezogen würde, davon die kaiserliche Obligation besagt.“ 135) Jedoch
fand diese Behauptung bei den brandenburgischen Räthen keinen An-
klang: es wurde erwidert, „es sey eine große Sache so ein gantz
Kur= ond Fürstenthumb belangen; darum die kayserliche Majestät
ohne Consens der Kurfürsten das Angefelle nicht vergeben könne." 130)
Die sächsischen Räthe mußten das zugeben und schließlich anerkennen,
daß die Zustimmung der Kurfürsten zur Giltigkeit der kaiserlichen
Bestätigung nothwendig sei. Jedoch faßte man den Entschluß, die
Kurfürsten nicht mehr zu beschicken; sondern die Ankunft der kaiser-
lichen Gesandten, die täglich eintreffen konnten — (es handelte sich
um die Werbung der kurfürstlichen Stimmen zu Gunsten der Wahl
132) S. den oben angeführten Brief des Kurfürsten Johann Georg a. a. O.
Fol. 336.
133) Landgraf Wilhelm an den Churfürsten August. Kassel 28. November 1574
a. a. O. Fol. 333. Johann Georg an August. 24. November a. a. O. Fol. 335.
134) Einladungsschreiben Annaburg 25. November a. a. O. Fol. 338.
135) Instruktion der kursächsischen RNäthe. Annaburg 11. Dezember a. a. O.
Fol. 341.
136) Bericht des kursächsischen Gesandten Tam von Siebothendorf. Jüterbogk
14. Dez. a. a. O. Fol. 356.