56 Erneuerung von 1614.
Jedoch auch dieser Versuch war vergebens; der Kaiser ertheilte
eine abweisende Antwort und bestätigte die Erbverbrüderung nicht. 151)
Mehrere Jahre blieb hierauf die Angelegenheit liegen. Erst 1602
wurde eine Erneuerung der Erbeinigung, sowie die Gründung einer
Erbverbrüderung wieder angeregt durch den Kurfürsten Joachim
Friedrich von Brandenburg. 152) Jedoch trotz sehr eifriger Verhand-
lungen zwischen den verschiedenen Höfen konnte man sich erst nach 12
Jahren zu einer Zusammenkunft der Fürsten entschließen, die mit
großem Pompe endlich 29. März 1644 zu Naumburg stattfand, 153)
nachdem die fürstlichen Räthe schon seit mehreren Tagen an diesem
Orte Vorberathungen gepflogen hatten. Aus diesen Verhandlungen ist
besonders hervorzuheben, daß von allen Seiten anerkannt wurde, daß:
„absque Consensu Imperatoris diese Erbverbrüderung zu keinem
Effect zu bringen sei, die Unterthanen auch ohne solchen Consens
keinem andern verbunden werden könnten.“ 154) Der Entwurf der
Erbverbrüderung der drei Häuser wurde den 30. März von den
Bd. XVII. S. 99. Haselberg De Confirmatione Caesar. Pactorum Confraternit.
p. 25 (1792). u. A. m.
151) S. Limnaeus a. a. O. S. 623.
152) Kurfürst Joachim Friedrich an den Kurfürsten Ehristian II. von Sachsen
9. Juli 1602 (Dresd. St.-Arch. Erbeinung und Erbverbrüd. Erstes Buch 1602 —1614
Fol. 1).
153) Die höchst weitläufigen Verhandlungen über Art und Zeit der Zusammen-
kunft, die bald in Folge dieses, bald in Folge jenes Ereignisses verschoben werden
muß, a. a. O. Fol. 1—437. Ausschreiben zu dem Naumburger Tag 1614 bei
Hellfeld Leben des Herzogs Johann Ernst des Jüngern von Sachsen-Weimar S. 245
(1784). Eine genaue Beschreibung der Ceremonien sowie der Festlichkeiten bei Müller
Annales S. 275—302. Die Fürsten hatten zusammen eine Begleitung vo 1081 Per-
sonen. Die Zahl der Pferde betrug 2256. Endlose Präcedensstreitigkeiten zwischen
Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg, sowie zwischen Hessen-Kassel und Hessen-
Darmstadt nahmen zu Naumburg den größten Theil der Zeit in Anspruch. Eine
ausführliche Darstellung der erstern bei Hellfeld a. a. O.; der letztern bei Rommel
Hess. Geschichte Bd. VI. S. 329 u. ff.
154) Protokoll der Verhandlungen. Dresd. St.-Arch Erbeinigung und Erbver-
brüderung Ander Buch 1614—1627 Fol. ö3.