fullscreen: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Gefahr laufen, ja gerade vor der Gefahr behütet werden, etwas 
als „Grundsatz des konstitutionellen Staatsrechts“ zu behaupten, 
was nur Spezialrechtssatz eines bestimmten einzelnen Verfassungs- 
rechts ist, wie z. B. der Satz der belgischen Verfassungsurkunde: 
„il faut que chaque arröt& prenne sa source dans la constitution 
ou dans une loi.* — 
Das vorliegende Werk ist in diesem Sinne ein höchst an- 
ziehend geschriebenes staatsrechtliches Lesebuch, in welchem der 
gelehrte Verf. einen Ueberblick über Verfassungseinrichtungen und 
Parteiwesen in einer Reihe der wichtigsten europäischen Kultur- 
staaten giebt. 
Mit lebhaftem Interesse folgt der Leser der gewandten, 
gedanken- und kenntnisreichen Darstellung von Anfang bis zu 
Ende, mit einziger Ausnahme der langweiligen Erörterung über 
die deutschen Kleinstaaten. Der Titel verspricht eine Darstellung 
des Regierungssystemes und der Parteiverhältnisse in Kontinental- 
Europa in zwei Bänden. Die zwei Bände liegen vor; sie ent- 
halten aber nur Frankreich, Italien, Deutschland (Reich und 
Einzelstaaten), Oesterreich-Ungarn und Schweiz; es fehlt also 
noch ein erheblicher Teil des europäischen Staatensystemes. 
Ref. bekennt nun ohne weiteres, dass die Darstellung des Re- 
gierungssystemes aller übrigen europäischen Kontinentalstaaten 
aus der Feder des Verf. höchst erwünscht wäre; liegt aber das 
Staatssystem von Staaten wie Türkei, Russland, Spanien dem 
freien Gedankenkreis des Amerikaners zu fern, so möge er doch 
in einem dritten Bande uns noch eine Darstellung des Staats- 
systemes von Belgien, den Niederlanden, Schweden-Norwegen, 
Dänemark und etwa Rumänien schenken. Insbesondere von 
Belgien: die landläufige Meinung glaubt, GNnEIsT’schen Spuren 
folgend, das Prototyp des konstitutionellen europäischen Staates 
in England finden zu müssen; bei tieferem Eindringen in den 
Stoff aber erweist sich dies als ganz irrig; mit viel mehr Recht 
ist Belgien als solches Prototyp anzusehen, dessen Verfassung
	        
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