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Seite der Schweizer trat. In dem Frieden, den Sigmund unrühm-
lich mit den Schweizern abschloß, war hervergetreten, wie wenig
brachten, wenn nicht eine wesentliche Verschiebung der politischen
Machtverhältnisse zu seinen Gunsten eintrat. Man hatte bei der
Entscheidung solcher Fragen in jener Zeit den patriarchalischen Ge-
sichtspunct des Erträgnisses der Herrschaften überall vorangestellt,
auch Herzog Sigmund berechnete sein Einkommen und entschloß sich,
Anträge, die ihm von Seite Burgunds gestellt wurden, die vorderen
Länder zu verpfänden, anzunehmen. Das war also wieder ein Ver-
such auf eine neue Art das Ziel zu erreichen, das über dem Rhein
bald dieser, bald jener sich steckte. So geschah, daß am 21. März
1469 der Sundgau nebst der Grafschaft Pfirt, die Landgrafschaft
im Elsaß und der Breisgau an Herzog Karl den Kühnen für
80,000 Gulden verpfändet wurden. Am 21. Juni nahm Markgraf
Rudolf von Hochberg nebst den anderen herzoglichen Commissären
von diesen Ländereien Besitz und ließ die Einwohner huldigen.
Kaiser Friedrich III. wußte genau um den ganzen Handel, denn
er stand selbst mit Herzog Karl von Burgund in guten Beziehungen
und hielt Reichstag in Metz, während es zwischen den Elfässern
und den herzoglichen Vögten zu schwerem Streit gekommen war;
allein das Reichsoberhaupt betrachtete diese Frage als eine voll-
ständig häusliche und habsburgische Angelegenheit, und von einer
nationalen Erwägung war um so weniger die Rede, als der Herzog
von Burgund des Reiches Lehnsfürst war und nun mit Friedrich
sogar in Unterhandlung trat über die Vermählung seiner Tochter
Maria mit dessen Sohn Maximilian. So eröffnete sich die Aus-
sicht, daß das, was eben Herzog Karl auf dem Wege der Pfand-
schaft von den Oesterreichern gewonnen, auf dem Wege der Erbschaft
an das kaiserliche Haus dereinst zurückfallen werde. Das war denn
auch der Grund, weshalb der alte Kaiser Friedrich den Herzeg Karl
auf alle Weise begünstigte. Er hat ihn unterstützt in den Ueber-
Hriffen gegen die Schweizer, er hat auch die Verpfändung der