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eine Zeitlang ungewis sein, ob diese oder die Alemannen die volle
Erbschaft der Römer erlangen werden, so entschied das Schicksal
einer großen Schlacht, die zwischen Bonn und Jülich im Jahre 496
geschlagen wurde, die Vorherrschaft des fränkischen Stammes für
Jahrhunderte. Es war der König Chlodwig, der das Gelübde gemacht
hatte, er wolle sich und sein Volk dem christlichen Gotte dienstbar
machen, wenn ihm dieser den Sieg über die Alemannen schenke.
Und so geschah, daß das Elsaß unter fränkische Oberhoheit kam und
mit dieser das Christenthum rasche Verbreitung fand.
Gewisse Erinnerungen an christliches Wesen aus den Zeiten
der Römer waren durchaus vorhanden. In den römischen Provinzial-
städten des Elsaß hatte es nicht an christlichen Kirchen gefehlt, da
die Kaiser aus dem Constantinischen Hause, wie wir sahen, keine
Mühe scheuten, dieses Land der römischen Herrschaft zu bewahren.
Dennoch waren es nur Fabeln, wenn die Bisthümer der fränkischen
Zeit ihre Entstehung und Gründung auf Glaubensboten der ersten
Jahrhunderte zurückführten. In der Zeit aber, wo im fränkischen
Reiche mit der strengeren politischen Gestaltung auch die genaueste
kirchliche Ordnung Hand in Hand ging, war die religise Leitung
der Bewohner des Elsaß in zwei verschiedene Hände gekommen, der
nördliche Theil gehörte zu dem Bisthum, das in der alten Römerstadt
Straßburg errichtet wurde, der südliche dagegen stand unter Basel;
dieser kirchlichen Ordnung entsprechend, theilte man das Land in den
Nordgau und Sundgau, in Ober= und Niederelsaß, — an welcher
Gliederung des Landes selbst die französische Revolutionsgeographie
nichts zu ändern vermochte, da sie die zwei Departements des Ober-
und Niederrheins gründete, deren Grenzen mit der uralten historischen
Diöcesaneintheilung ziemlich genau zusammenfielen. Nur im Süden
griff das Gebiet des Sundgaues etwa zwölf Meilen weiter als
heute, während im Norden in späterer Zeit des Mittelalters auch
Landau zum Elsaß gerechnet wurde. Bei der scharfen Ausbildung
der natürlichen Grenzen des Landes fühlten sich die Bewohner der
beiden Gaue in vollem provinzialen Zusammenhang und durch länger