und einen starken Gegensatz gegen rafen- und Fürstenherrschaft
zeigten.
Die Entstehung dieser freien Städte, so reich an Bürgertugend
und tapferer Gesinnung, voll lebendiger Begebenheiten und großen
geschichtlichen Lebens, kann man nicht ohne die herzlichste Theilnahme
verfolgen. Voran ging Straßlurg, eines der ältesten Gemein-
wesen des deutschen Reiches, das über seine genau gegliederte Ver-
fassung urkundlichen Nachweis, gibt. Es war mit seinem Recht und
seinen Einrichtungen vielen andern Städten des Reichs voran-
geschritten, und als ein leuchtendes und beneidetes Beispiel deutscher
Bürgerkraft munterte es im ganzen Reiche, vom Rhein bis zur Oder,
fortwährend zu neuer Nachahmung auf.
Der Rhein, der heute eine gute Strecke östlich von der Stadt
sein Bett gefunden, ging zur Zeit der Römer dicht am alten Castell
vorüber, und noch im Mittelalter scheint er seinen Lauf näher der
Stadt genemmen zu haben. Vorzüglichstes Verkebrsmittel war die
Ill, der muntere Fluß, an dem man um das Jahr 1200 nicht
weniger als 1500 Fischer, in kleinen Dörfern vertheilt, gezählt
haben will. In späterer Zeit, wo die Einwirkung der Straßburgischen
Genossenschaften stärker hervortrat, haben sich diese Fischer nach
strengen Regeln organisirt, gleichwie die Gärtner in Straßburg und
wie die Schiffer am Rhein. Die ersten Anfänge des städtischen
Gemeinwesens sind den Bischöfen zu verdanken. Sie setzen die
Schultheißen ein, ernennen die Richter der Gemeinde; der Vogt der
Straßburger Kirche, der immer aus dem Herrenstand gewählt ist,
übt im Namen des Kaisers das hohe Gericht über Hals und Hand,
über Erbe und Eigen. Auch bildet das Gesinde des Gotteshauses,
die Ministerialen des Bischofs, einen bevorrechteten Stand in der
Stadt, neben dem die Bürger in einer Art von patriarchalischem
Verhältnisse zu dem Bischof, als dem Stadtherrn stehen. Die Kauf-
leute müssen Botendienste thun, immer 24 zur Zeit und jeder drei-
mal im Jahre, doch nur innerhalb des Bisthums und auf des
Bischofs Kosten. Die Kürschner sollen die Felle und Pelze für den