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Bischof bereiten, den Stoff dazu in Mainz oder Köln auf seine
Kosten einkaufen, acht von den Schustern die schwarzen Lederfutterale
zu Leuchtern, Geschirr u. dgl. liefern, wenn der Bischof an den
kaiserlichen Hof oder zur Heerfahrt reist; auch Schmiede und Schwert-
feger müssen für den Bischof und seine Reisigen arbeiten. Die
Weinwirte besorgen die Reinigung der bischöflichen Vorrathskammern,
alle übrigen Bürger leisten jährlich fünf Tage Herrendienste.
Dieser patriarchalische Zustand konnte indes nicht für die er-
weiterten Bedürfnisse genügen, welche sich bei großem Wachsthum
der Stadt und ihrer Bevölkerung rasch entwickelten. Noch läßt sich
aus urkundlicher Ueberlieferung deutlich erkennen, wie dieses deutsche
Gemeinwesen räumlich gewachsen ist. Schon in den Karolinger-
zeiten erhebt sich im westlichen Theile die Neustadt neben der alten,
auf den Trümmern des römischen Argentoratum erbauten Stadt.
In der Zeit Kaiser Friedrich's II. hat auch die Neustadt eine be-
trächtlichere Ausdehnung nach der nördlichen Seite erhalten, über die
Place Broglie hinaus. In der Nähe der heutigen Quais Schcepflin
und Kellermann, hat man im vorigen Jahrhundert noch die Spuren
der mittelalterlichen Stadtmauern gesehen, deren Gräben später zum
Bau des großen Canals benutzt worden sind. Mit dieser räum-
lichen Erweiterung begann auch das Leben der Stadt stärker zu
pulsiren.
In Straßburg, wie in allen, unter bischöflicher Herrschaft
stehenden Städten wiederholte sich die Erscheinung, daß die Verwal-
tung der geistlichen Herren den steigenden Bedürfnissen der Bürger-
schaften bald nicht mehr gewachsen war und daß die größeren Ver-
hältnisse des Handels und der Gewerbe, das rasch sich erhebende
städtische Bewußtsein mit der patriarchalischen Auffassung der alten
Regierung in schneidenden Gegensatz geriethen. Es- kam eine Zeit,
wo Theilnahme am Regiment und Gericht als die allgemeine For-
derung der Bürgerschaften sich geltend machte; erst mußte der
Stadtrath auf neuen Grundlagen, anfänglich mit ausnahmeweiser,
dann mit gesetzlicher Zuziehung von Vertretern der alten Bürger-