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und im folgenden Jahre schlug man bei Mergentheim und Allersheim,
während bereits die Friedensverhandlungen in Münster im
Gange waren, und die Franzosen die Welt der Diplematen in
gerechtes Erstaunen setzten durch den Grundsatz, daß ein französischer
König Unterhandlungen über Orte, die seine Truppen ohnehin be-
säßen, nicht gestatten könnte.
Die kaiserliche Diplomatie hatte gehofft, mit der Anerkennung
des den Franzosen noch durch keinen Friedensschluß förmlich abge-
tretenen Besitzstandes in Lethringen ein billiges Angebot zu thun.
Die französischen Gesandten aber wiesen höhnend die Zumutung
zurück, diese Fragen in die Erörterung zu ziehen. Verhältnißmäßig
rasch hatten die Fanzosen die prinzipielle Grundlage des westphä-
lischen Friedens beim Congresse, was ihren eigenen Gewinn betraf,
durchgesetzt. Bevor noch die Fragen über die Gestaltung Deutsch-
lands, über die Entschädigungen der einzelnen Fürsten, über die An-
gelegenheiten der Confessionen weiter discutirt werden durften, konnten
die Franzesen ihre Sache als abgemacht betrachten. Schon am
17. September 1646 sandten die französischen Bevollmächtigten einen
Courier an die Königin-Regentin, um sie zu benachrichtigen, daß der
deutsche Rheinstrom Frankreichs Grenze sei, sie priesen die Fürstin
glücklich, unter deren Regierung dies geschehen wäre.
In derselben Form, in welcher damals die Abtretung verabredet
worden ist, wurde sie auch nachher jenen Friedenstractaten einver-
leibt, welche den tiefsten Punkt in dem geschichtlichen Leben unseres
Volkes bezeichnen.
Der 11. Artikel dieses westphälischen Friedens lautet:
„Die Oberherschaft, die Landeshoheit und andre Rechte, die
bisher das römische Reich auf die Bisthümer Metz, Tull, Verdun
und deren Städte und Gebiete gehabt hat, sollen künftig auf eben
die Weise der Krone Frankreich zustehen und ihr auf ewig einver-
leibt sein. Es begeben sich der Kaiser für sich und das ganze Haus
Oesterreich, wie auch das römische Reich aller Rechte auf die Stadt
Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Niederelsaß, Sundgau, die