sie sich wieder in ihrem Vaterlande einfinden durften. Schon erschienen
selbst Leute, welche auf den Emigrantenlisten standen, im Elsaß
neuerdings thätig. Die Reaction trieb gewaltige Wogen, eine sehr
erklärbare Unruhe trat ein.
Gesinnung und Stimmung des Elsaß zu erproben, gaben die
Wahlen in den nächsten Jahren am meisten Gelegenheit. Das
Wahlgesetz des Jahres 1795 war zwar beschränkter, als die früheren,
man darf aber nicht zweifeln, daß der wahrhafte Ausdruck der öffent-
lichen Meinung in den Wahlen zu Tage trat. Der Kampf war
nicht unbedeutend, den die Jakobiner und Terroristen unternahmen,
um noch einmal das Uebergewicht zu erlangen, aber sie unterlagen
vollständig. Die Abgeordneten des Niederrheins waren fast durch-
aus aus der Reihe der früheren Feuillants, der gemäßigten Republi-
kaner, genommen, die des Obertheins dagegen sämmtlich schon
frühere Mitglieder des Convents, alle hatten gegen Robespierre ge-
stimmt und seinen Sturz mit herbeiführen helfen. Unter densellen
war Reubel von Colmar, welchen das gesetzgebende Corps am
28. Oktober 1795 in das Vollziehungsdirekterium wählte.
Johann Baptist Reubel war 1746 geboren, er war der
vernehmste und begabteste Vertreter der Revolution im oberrheini-
schen Departement seit 1789. Im Vollziehungsdirektorium hielt er
mit Barras und Lareveillere-Lapaux die Grundsätze der Demokratie
gegen Letourneur und Carnot aufrecht, und bildete mit seinen beiden
Gesinnungsgenossen nach dem Staatsstreich vem 18. Fructidors
(4. Sept. 1797) das Triumvirat, welches sich der Opposition der
Gemäßigten im Einverständnisse mit dem General Augereau zu ent-
ledigen wußte. Reubels Einflusse wurde es zugeschrieben, daß man
im Ober. Elsaß die Zügel der Demekratie schärfer gegenüber den
vielen zurückkehrenden Prieslern und Aristekraten anzog. Eine allge-
meine Gährung war auch im Niederelsaß und besonders in Straß-
lurg bemerkbar, wo man von Verschwörungen und Complotten
träumte, und viele Verhaftungen vernahm. Noech einmal sollte es
den nach Ruhe und nur nach Ruhe strelenden Bürgern des Elsaß
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