Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 62. (62e)

Fünfzehnter  Ergänzungsband.  K  109.
Dr.  J.  A.  Seuffert=Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Die  liche  Stellung  des  Verwalters  im  Subhastatlonsverfahren.  —
—n  lun  unen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kal.  Bayr.  L#erlendes-Men
  in  Strafsachen:  Maaseeesebbiuc.  —  Kiteratu

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Die  rechtliche  Stellung  des  Verwalters  im
Subhastationsverfahren  7).
Von  Dr.  Gustav  Müller  in  München.

Veranlassung  zu  den  folgenden  Zeilen  gibt  ein  jüngst
gefälltes  Urtheil  des  Obersten  Landesgerichts,  abgedruckt

*)  Anm.  d.  Red.  Indem  wir  oblge  Erörterung  einer  Frage
des  bisherlgen,  in  relativ  naher  Zeit  außer  Kraft  tretenden
bayr.  Rechts  noch  zur  Veröffentlichung  bringen,  nehmen  wir  Anlaß,
darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  das  neue  Relchsgesetz  über
Zwangsverstelgerung  und  Zwangsverwaltung  vom  24.  März  1897
kelneswegs  unbedingt  und  in  vollem  Umfange  auch  schon  am
1.  Januar  1900  in  Kraft  tritt.  §  1  des  Eb.  zu  dlesem  R.
sagt  vlelmehr:

„Das  Gesetz  über  die  Zwangsversteigerung  und  die  Zwangsverwaltung
  tritt,  soweit  es  die  Schlffe  betrifst,  gleichzeitig
mit  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuche,  im  Uebrigen  für
jeden  Grundbuchbezirk  mit  dem  Zeltpunct  in  Krast,
in  welchem  das  Grundbuch  als  angelegt  anzusehen  ist.“

Diese  Vorschrift  steht  in  Zusammenhang  mit  den  folgenden
Bestimmungen  anderer  Reichsgesetze,  nämlich:

a)  der  Grundbuchordnung  vom  24.  März  1897  §F  82,
lautend:

„Dleses  Gesetz  tritt,  soweit  es  die  Anlegung  des  Grundbuchs
  betrifft,  gleichzeitig.  mit  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuch,
XV.  Ergänzungsband.