Full text: Friedrich Augusts II., des Geliebten, Königs von Sachsen, wichtigste Lebensmomente und sein plötzlicher Tod.

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genblick die Decke bricht und wilde Flammen unstillbar herauslodern 
und Alles, was sie finden, verzehren. 
Und wieder wie 1830 gab Frankreich den Anstoß zur Entfessel— 
ung der Geister und zugleich der finstern Mächte, welche nun freies 
Spiel gewannen. Die Februar-Revolution der Pariser, 1848, die der 
jüngern bourbonischen Linie Orleans den Thron Frankreichs kostete, 
war der Blitz, der die Macht des deutschen Bundestages vernichtete. 
Um was man von vielen Seiten und immer umsonst gebeten hatte, 
das gewährte jetzt der Bundestag in größter Bereitwilligkeit, das heißt 
aus Angst, daß die Ereignisse ihm bald über den Kopf wachsen möch- 
ten: in jedem Staate könne nach Befinden die Censur aufgehoben 
werden. 
Natürlich regte sichs auch in Sachsen, denn in diesem durch den 
Bildungsgrad seiner Einwohner andere deutsche Völker überragenden 
Volke, hatte man den Druck nur zu tief empfunden und jauchzte freu- 
dig auf bei der Nachricht von der furchtsamen Bereitwilligkeit des Bun- 
destages, jetzt das zu gewähren, was derselbe bisher beharrlich verwei- 
gert hatte. Während in andern Ländern deutscher Zunge die wildesten 
Auftritte sich ereigneten, Straßenkampf tobte und die gewaltsam nieder- 
gedrückten Leidenschaften zum Ausbruch kamen, der heilige Bürgerfriede 
durch blutige Gewaltthat gestört wurde, geschah in Sachsen nichts der- 
gleichen. 
König Friedrich August II., dessen Herz sich zum Frieden neigte, 
gewährte die nicht unbilligen Wünsche des Volkes und der 16. März 
1848 wurde zum Freudentage für das ganze Land, denn das neuer- 
wählte Ministerium Braun machte unter diesem Datum bekannt, daß 
der König folgende Hauptgrundsätze und Maaßregeln gebilligt, welche 
fortan Geltung in ganz Sachsen haben sollten: 
Beeidigung des Militairs auf die Verfassung. 
Aufhebung der Cenfur für immer. Ein Preßgesetz ohne das Sy- 
stem von Concessionen und Cautionen. 
Reform der Rechtspflege auf Grundlage der Mündlichkeit und 
Oeffentlichkeit; in Strafsachen Geschwornengericht. 
Reform des Wahlgesetzes. 
Anerkennung des Vereins-Rechtes mit Repressial-Bestimmungen 
wegen Mißbrauches. 
Gesetzliche Ordnung der kirchlichen Verhältnisse im Geiste der Dul- 
dung und Parität. 
Antrag auf Revision des Verein-Zoll-Tarifs.
	        
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