Staatliche Regelung der Löhne und Unternehmergewinne 109
2. Die Arbeitsleistung wird erhöht, weil bei lässiger Arbeit die
Möglichkeit der Bestrafung bzw. Einziehung zu anderem Dienst besteht.
3. Die Abwanderung wird verhindert, weil die Arbeiter durch
Befehl an ihre Arbeitsplätze gebunden werden können.
Nur durch diese Maßnahmen werden wir imstande sein, kriegsverwen-
dungsfähige Leute in großem Umfange aus der Kriegswirtschaft herauszu-
ziehen und sie dem Heere, das ihrer dringend bedarf, als Ersatz zuzuführen.
Ich bin mir voll bewußt, daß eine solche Erweiterung der Wehrpflicht
und der Hilfsdienstpflicht weitgehende Folgen für unsere gesamte Kriegs-
wirtschaft haben wird. Es ist nicht möglich, die Regelung der Löhne dem
Unternehmertum zu überlassen, wenn die Arbeitskräfte an bestimmte Werke
gebunden und ihre Arbeitsleistung durch behördliche Eingriffe auf der Höhe
gehalten werden. Vielmehr wird es notwendig sein, die Lohnfrage und in
logischer Folge auch die Gewinne des Unternehmertums in staatliche Rege-
lung zu nehmen. Letzten Endes würde damit eine gewisse Militarisierung
der Rüstungsbetriebe eintreten, die auch deshalb erwünscht ist, weil sich in
manchen Betrieben bereits Gedanken an die spätere Friedenswirtschaft breit
machen, die der Kriegswirtschaft durchaus unzuträglich sind (Zurückhalten
mit Erfindungen, Fertigung kriegsunwichtiger Gegenstände). Daß die vor-
geschlagenen Maßnahmen möglich und mit Erfolg durchführbar sind, be-
weisen meines Erachtens die Beispiele fremder Staaten. Auf Einzelheiten
kann ich z. Z. verzichten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch erwähnen, daß durch meine
Vorschläge auch die größere Möglichkeit gegeben ist, endlich an ein wirksames
Erfassen des Kriegsgewinns heranzugehen, eine Verbilligung der Gegen-
stände des täglichen Bedarfs herbeizuführen und auf solcher Grundlage auch
die Löhne in der Rüstungsindustrie auf ein Maß zu senken, das dem ge-
sunden Verhältnis der Kosten des Lebensunterhaltes zwischen den ver-
schiedenen Bevölkerungsschichten entspricht. Sie werden damit auf die
Finanzwirtschaft des Reiches von ganz außerordentlichem Einfluß sein.
Ich darf Euer Exzellenz bitten, meine Vorschläge einer ernsten Prüfung
zu unterziehen und sie gelegentlich Eurer Exzellenz Anwesenheit in Spa
zum Gegenstand einer Besprechung zwischen Eurer Exzellenz, den beteiligten
Reichsstellen (Kriegsminister mit Chef des Kriegsamts, Staatssekretären des
Innern, des Reichswirtschaftsamts und des Reichsschatzamts) und mir zu
machen.
Die Bekanntgabe meines Schreibens an die genannten Stellen möchte
ich Eurer Exzellenz überlassen. Ich halte es für gut, daß es bei der weit-
tragenden Bedeutung der darin enthaltenen Vorschläge nicht ohne Eurer Ex-
zellenz Stellungnahme zu ihrer Kenntnis gelangt.
gez. v. Hin den burg.