Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

124 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen 
  
  
Rede stehende Gerücht anscheinend nur in Sachsen verbreitet worden. 
Herr Lange hat sich von der Unsinnigkeit des Gerüchts überzeugen lassen 
und zugesagt, bei seinen Parteigenossen die Sache richtigzustellen, womit 
ich sie als erledigt ansehe. 
Ihnen, sehr verehrter Herr Professor, bin ich jedenfalls dankbar, daß 
Sie mir Gelegenheit gegeben haben, wenigstens in einem Falle unwahren 
Gerüchten mit Erfolg entgegenzutreten. 
Mit vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr sehr ergebener 
Ludendorff. 
22. 
Kriegsministerium. Berlin W. 66, den 7. 10. 1916. 
Nr. 290/10. 16. A. H. (S.). Leipziger Straße 5. 
Im Anschluß an die Sitzung, die auf Anregung Euer Exzellenz am 
28. 9. 1916 im Kriegsministerium stattgefunden hat, und in Erwiderung 
des Telegramms Ib, Nr. 30 158 bringt das Kriegsministerium seinen 
Standpunkt zur Beschäftigung der feindlichen Ausländer aus den besetzten 
westlichen und östlichen Gebieten wie folgt zum Ausdruck. 
Drei Möglichkeiten bestehen für die Heranziehung der Bewohner der 
besetzten Landesteile, sie kann — nach der Dringlichkeit geordnet — er- 
folgen zu kriegswirtschaftlichen Arbeiten 
1. in Deutschland, 
2. im Etappen= und Operationsgebiet, 
3. im Gebiet der Generalgouvernements von Belgien und Russisch- 
Polen. 
Über die allgemeinen Grundsätze der Heranziehung herrscht überein- 
stimmung der Meinungen darin, daß einer Gewinnung zu frei- 
williger Arbeitsübernahme der Vorzug zu geben ist, vor Zwangs- 
maßregeln. Das Kriegsministerium vertritt auch hier die Auffassung von 
der größeren Ergiebigkeit aller aus eigenem Interesse des Arbeiters ge- 
leisteten Arbeit. Namentlich gilt dies von Tätigkeiten höherer technischer 
Eigenart, wie sie besonders in den deutschen kriegswirtschaftlichen Be- 
trieben gefordert werden muß. In diesen sprechen außerdem noch Rück- 
sichten auf das Zusammenwirken mit den deutschen Arbeitern und die Ge- 
fährdung der Betriebssicherheit durch widerstrebende Elemente mehr zu- 
gunsten freier Anwerbung. Will man dieses Prinzip bis zur Grenze 
des Möglichen aufrechterhalten, so bedürfen aber die gegenwärtigen Mittel 
seiner Anwendung noch einer erheblichen Vervollkommnung.
	        
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