Über Abschub von Arbeitern aus Belgien 133
nahme habe, möchte ich bei dieser Gelegenheit auf Grund der Ausführungen
in der Anlage 2 des Halbjahresberichts folgendes feststellen:
1. Der Abschub der Arbeitslosen war aus Sicherheitsgründen geboten
und bewegt sich im Rahmen des Völkerrechts.
2. Nicht die O. H. L., sondern das Kriegsministerium ist der Urheber
des Gedankens zwangsweisen Massen abschubs (ogl. S. 6 der Denk-
schrift).
3. Ein zwangsweiser Abschub im kleineren Maßstabe war bereits
durch die Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. 5. 1916 vorgesehen
(vgl. S. 7 der Denkschrift).
4. Als das neue Rüstungsprogramm vom September 1916 beschlossen
wurde, mußte für die Deckung des Arbeiterbedarfs gesorgt werden. Diese
war nach Ansicht des Kriegsministeriums und der Industrie (vgl. S. 9 der
Denkschrift), die allein ein Urteil über den Stand der Arbeiterfrage in
Deutschland haben konnten, nur unter Hinzuziehung der belgischen Arbeiter
zu lösen, deren Kräfte größtenteils brach lagen. Der Wochenbedarf an belgi-
schen Arbeitern wurde von Vertretern der Industrie in einer Sitzung in
Brüssel am 11. 10. auf 20 000 angegeben (vgl. S. 8/9 der Denkschrift).
Die O. H. L. hat diese Sitzung weder veranlaßt noch auf die Festsetzung
der Zahl von 20 000 Einfluß ausgeübt.
5. Nachdem die Zahl von 20 000 Arbeitern ohne Zutun der O. H. L.
festgesetzt war, hat letztere auf den Abschluß der Vorbereitungen zum Ab-
schub dieser 20 O0O0 Mann im einzelnen nicht drängend eingewirkt. Die
Anfrage der O. H. L., wann mit dem Abschub von wöchentlich 20 000 Ar-
beitern zu rechnen sei, erging erst am 11. 11.; sie konnte auf den Abschluß
der Vorbereitungen eine Beschleunigung nicht ausüben, da nach Angabe
des Herrn Generalgouverneurs vom 12. 11., le 140 geh., diese Vor-
bereitungen am 12. 11. beendet waren. (Vgl. S. 26/27 der Denkschrift.)
Die HO. H. L. hat indes selbstverständlich die Forderung der Industrie
nach belgischen Arbeitern, ohne sich aber dabei in Einzelheiten zu bewegen,
kräftig unterstützt, da für sie die Erfüllung des Rüstungsprogramms und
damit der Ausgang des Krieges durch den Arbeitermangel in Frage ge-
stellt war.
6. Die Denkschrift betont (S. 26), daß in vielen Fällen nicht so sehr
die Abschiebungen als solche, sondern die Art der Auswahl (Nichtarbeits-
lose) verstimmend gewirkt hat und daß diese sogenannten „Mißgriffe“
zum Teil auf die von den Belgiern selbst bereiteten Schwierigkeiten zurück-
zuführen sind.
7. Der Erfolg des zwangsweisen Abschubs war ein sehr bedeutendes
Anwachsen der freiwilligen Anmeldungen, das ohne den als Drohung
dahinterstehenden Zwang nicht erfolgt wäre (ogl. S. 29 der Denkschrift).