Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Selbstladegewehrfrage. — Bedarf an Fußartillerie für den Angriff auf Festungen 7 
  
stoßes und den teilweisen Fortfall der Ladebewegungen, namentlich bei 
schnellem Patronenverbrauch, ruhiger und besser schießen kann wie mit dem 
bisherigen System. 
In anderen Fällen, z. B. beim Bestreichen von Gräben im Festungs- 
kriege, wird die schnellere Schußabgabe naturgemäß von maßgebender 
Bedeutung für die Einstellung des Selbstladegewehrs sein. Die berührte 
Munitionsfrage spielt hier keine Rolle. 
Das Departement ersuche ich, mich über den Fortgang der Versuche 
auf dem laufenden zu halten. gez. v. Moltke. 
Chef des Generalstabes der Armee. Berlin, den 8. 2. 1911. 
Nr. 1484 I. Geheim. 
Zu Nr. 1128. 10. g. A 5 v. 17. 11. 10. 
1646. 10. g. A 5 v. 12. 12. 10. 
Bedarf an Fußartillerie für den Angriff auf Festungen. 
An das Kriegsministerium. 
Wir brauchen im Kriege schnelle und durchschlagende Erfolge. Unsere 
artilleristischen Angriffsmittel müssen dazu derart bemessen sein, daß wir 
im Westen zahlreiche Sperrbefestigungen an der Grenze und im Innern 
des Landes in kurzer Zeit nehmen und zwei größere Festungen gleich- 
zeitig mit der erforderlichen Kraft anzugreifen vermögen. Daß wir da- 
neben auch für den Feldkrieg schwere Artillerie gebrauchen, bedarf keiner 
Begründung. Die Verhältnisse im Osten lasse ich außer Betracht. Wir 
können nur nach einer Seite angreifen. Sind wir auf den Angriff fran- 
zösischer Festungen vorbereitet, so genügt dies auch gegen russische. 
Der General-Inspektion der Fußartillerie pflichte ich bei, daß wir mit 
der Fußartillerie auskommen müssen, die wir nach der Durchführung des 
Quinquennatsgesetzes haben werden. 
I. Für den Feldkrieg und den Angriff auf Sperrbefestigungen an der 
Grenze und im Innern des Landes dienen an erster Stelle die schwere 
Artillerie des Feldheeres und einige Küsten-Mörser-Batterien. Zur 
schnellen Durchbrechung der feindlichen Grenzsperren werden außerdem die 
schweren Feldhaubitz-Batterien der Reserve-Fußartillerie aus Metz und 
Straßburg herangezogen werden müssen. Ich stimme auch hierin mit der 
General-Inspektion der Fußartillerie überein (C 4 des Jahresberichts vom 
23. 10 1910). 
Mit den so für den Angriff auf Sperrbefestigungen verfügbaren 
Mitteln kommen wir aus. Ich setze voraus, daß durch das Quinquennats- 
gesetz auch die Mörser-Batterien der schweren Artillerie des Feldheeres
	        
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